
Forstwirtschaft in FFH-Gebieten
Wo in Mecklenburg-Vorpommern Wald innerhalb eines festgesetzten FFH-Gebietes vorkommt und eine bestimmte Kombination von Baumart und Standort aufweist, kann diese Fläche ein Waldlebensraumtyp (WLRT) nach FFH-Richlinie sein und damit besonderem Schutz unterliegen. Betrachtungsebene hierbei ist, in Abhängigkeit vom jeweiligen Waldlebensraumtyp, sowohl die ganze Teilfläche als auch der einzelne Bestand.
Für Waldflächen innerhalb eines FFH-Gebietes, die keinen Waldlebensraumtyp darstellen, gilt weiterhin der Rahmen des LWaldG. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es folgende Waldlebensraumtypen:
Die flächenmäßig bedeutendsten Waldlebensraumtypen im Land sind die Buchenwälder verschiedener Ausprägung mit etwa 40.000 ha.
Auf Flächen all dieser naturnahen Laub-, Nadel- und Mischwaldgesellschaften sind forstliche Maßnahmen zukünftig nur dann zulässig, wenn Sie den Erhaltungszustand der Waldlebensraumtypen eines FFH-Gebietes nicht verschlechtern und keine erheblichen Beeinträchtigungen darstellen.
Als erhebliche Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten allgemein gelten:
- Überhöhte Schalenwildbestände
- Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensstätten der in der EU-Vogelschutzrichtlinie Anhang I und in der FFH-Richtlinie Anhang II und Anhang IV aufgeführten Arten
- Aktive Verschlechterung der Erhaltungszustände von Lebensraumtypen oder die aktive Verminderung der Gesamtfläche von Waldlebensraumtypen innerhalb eines FFH-Gebietes. Verschlechterungen des Erhaltungszustandes auf Teilflächen können durch Verbesserungen des Erhaltungszustandes auf anderen Teilflächen ausgeglichen werden, gleiches gilt für die Gesamtfläche der Waldlebensraumtypen (Floating).
- Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen unter Beachtung anderer gesetzlicher Vorgaben, z.B. der Verkehrssicherungspflicht
Als erhebliche Beeinträchtigungen in Waldlebensraumtypen in diesem Sinne gelten:
- Vollumbruch zur Kulturbegründung
- Düngung mit Ausnahme der Kompensationskalkung
- Flächiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahme: behördliche Anordnung nach
LWaldG M-V) - Bodenverdichtung durch flächiges Befahren im Rahmen der Holzernte
- Flächige Bodenbearbeitungsverfahren, sofern sie nicht zwingend zur Erzielung der Verjüngung erforderlich sind
- Boderbearbeitungsverfahren auf organischen Standorten sowie mineralischen Nassstandorten
(N..0, N..1) - Neuanlage von Wildäckern und Wildwiesen
- Ganzflächige Räumung von Schlagabraum
Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen bei der Waldbehandlung hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden die „Waldbehandlungsgrundsätze in Natura 2000-Gebieten“ (.pdf 177 KB) erarbeitet. Die naturnahe Bewirtschaftung der Buchenwälder im Eigentum des Landes und der Landesforst ist durch in der Richtlinie „Grundsätze für die Bewirtschaftung der Buche im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern“ (.pdf 258 KB) geregelt. Auch hier können alle Waldbesitzer sich gerne Anregungen zur Buchenwaldbewirtschaftung holen.
Über Ihr Forstamt erfahren Sie, wo sich dort FFH-Gebiete befinden. Die Waldlebensraumtypen(WLRT)-Karte gibt Auskunft über die genaue Lage der geschützten Waldgesellschaften.