Die Forsteinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern 

„Nachhaltig“ bedeutet, dass unter allen Umständen vom Wald nur so viele Leistungen (damit gemeint sind die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) in Anspruch genommen werden, wie auf Dauer durch die ablaufenden natürlichen Prozesse stetig zur Verfügung stehen.
Für Folgegenerationen sollen also mindestens gleiche oder bessere Infrastrukturleistungen des Waldes zur Verfügung gestellt werden.

Die Realisierung einer nachhaltigen Waldbehandlung verlangt neben einem umfassenden Wissen über den Naturhaushalt auch eine vorausschauende Planung des waldbaulichen Handelns. Die dazu benötigten Informationen werden zum Großteil durch die forstliche Fachdisziplin der „Forsteinrichtung“ zur Verfügung gestellt.

Eine Verpflichtung zur Durchführung von Forsteinrichtungen durch die Waldeigentümer ist daher schon seit langem verbindliches Recht in Wald- und Forstgesetzen.

Anforderungen an die Forsteinrichtung im Privat- und Körperschaftswald [Richtlinie (.pdf 461 KB)]

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