Jagdbeteiligung 

An der Jagdausübung in den Verwaltungsjagdbezirken der Landesforstanstalt sind Jagdgäste durch Erteilung von Jahresjagderlaubnisscheinen in Pirschbezirken oder zeitlich befristeten Jagderlaubnisscheinen, durch die Erteilung von Einzelabschüssen sowie durch Teilnahme an Gesellschaftsjagden zu beteiligen.

Zuständig für die Beteiligung von Jagdgästen ist das Forstamt.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Jagd ist grundsätzlich entgeltpflichtig.

Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den weiteren Navigationsunterpunkten.

Aktuelle Jagd- und Schonzeiten (.pdf 26 KB)

 
Kanzel
dt. Drahthaar