
Schießnachweis für Jäger
Der Landesforst
Deshalb fordert die Landesforst
Geschossen wird, entsprechend der Jägerprüfungsordnung für Mecklenburg-Vorpommern
Eine Vorgabe der zu erzielenden Treffer und Ringe erfolgt nicht.
Der Nachweis kann sowohl auf allen für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießständen als auch in Schießkinos erbracht werden.
Die Bestätigung erfolgt durch den zuständigen Schießleiter in einem Schießnachweisheft. Dieses können Sie sich herunterladen und ausdrucken - PDF 329 KB.
Wir empfehlen die Mitführung mit dem Jagdschein.
Für Bedienstete der Landesforst
Für Jagdgäste ist der Nachweis der Schießfertigkeit Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in der Landesforst M-V.
Für Jagdgäste, die nicht Jahresjagderlaubnisscheininhaber sind
Jagdjahr 2011/2012:
Die Vorlage des Nachweises der Schießfertigkeit wird für die Teilnahme an den Jagden der Landesforst
Jagdjahr 2012/2013:
Die Vorlage des Nachweises der Schießfertigkeit ist für die Teilnahme an den Jagden der Landesforst