Ausweisung von Vogelschutzgebieten (SPA) in M-V 

Was ist ein Vogelschutzgebiet?

Als Europäisches Vogelschutzgebiet oder Special Protection Area (SPA) bezeichnet man Schutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können.
Seit dem 12.Juli 2011 wurde in MV die rechtliche Grunsicherung für die Vogelschutzgebiete durchgesetzt. In der „Landesverordnung für Europäischen Vogelschutzgebiete in MV (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) sind alle Vogelschutzgebiete mit ihren maßgeblichen Bestandteilen und dem Schutzzweck benannt.
Im Rahmen der Erstellung von FFH-Managementplänen werden gleichzeitig betroffene Flächen von Vogelschutzgebieten bearbeitet und Maßnahmen zur Erhaltung und zur Entwicklung der Vogelarten geplant.
Nähere Informationen erhalten Sie hier, oder beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

 
Bussardhorst
Kranich