Grundsätze der Bewirtschaftung 

Welche Bewirtschaftungsgrundsätze sind zu beachten?

Der Waldbesitzer kann seinen Wald eigenständig und eigenverantwortlich bewirtschaften. Allerdings muss er sich dabei nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft richten. Wesentliche Grundsätze bei der Bewirtschaftung des Waldes (§ 12 LWaldG) sind insbesondere:

  1. den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten,
  2. die nachhaltige Holzproduktion und die Erhaltung des Waldes als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu sichern,
  3. Kahlschläge hiebsunreifer Bestände und auf größeren Flächen zu vermeiden,
  4. Verjüngungsmaßnahmen mit standortgerechten und geeigneten Baumarten vorzunehmen,
  5. Forstkulturen und Naturverjüngungen ausreichend zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen,
  6. die Bestände schonend zu läutern und zu durchforsten, den Bodenschutzmaßnahmen und der naturnahen Gestaltung sowie Pflege der Waldränder besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
  7. auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglichst zu verzichten und den biologischen Forstschutz weitgehend anzuwenden,
  8. bei der Erschließung des Waldes Aspekte der Landschafts-, Boden- und Bestandeserhaltung zu beachten,
  9. möglichst biogene Schmier- und Kraftstoffe bei maschinellen Arbeiten im Wald einzusetzen,
    auf Wilddichten hinzuwirken, die dem Wald und seiner Verjüngung angepasst sind sowie
  10. Maßnahmen der Wildschadensverhütung durchzuführen.

Interessante Hinweise entnehmen Sie bitte auch der Projektstudie im Forschungsverbund Holz Cluster Nord "Nachhaltige Ressourcennutzung im Kleinprivatwald" (.pdf 3,3 MB)

Maßnahmen im Wald als Kompensation nach der Eingriffsregelung
(Ökokonto-Erlass / .pdf 292 KB) 

Grundsätze für die Bewirtschaftung der Kiefer (.pdf 357 KB)

Grundlagen und Empfehlungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Roterle in Mecklenburg-Vorpommern PDF / 2,2 MB

Anforderungen an die Forsteinrichtung im Privat- und Körperschaftswald (Richtlinie / .pdf 461 KB)

 
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Forstwirt