
Vergabe von Einzelabschüssen
In den Verwaltungsjagdbezirken des Landes besteht die Möglichkeit, als Jagdgast auf einzelne Stücke die Jagd auszuüben.
Mit Ausnahme der Erlaubnis auf Einzelabschüsse für Rot- und Damwild der Altersklassen 3 und 4 muss grundsätzlich, auch bei Antragstellung auf einen Tagesjagderlaubnisschein oder auf eine bestimmte Wildart und Altersklasse, ein zeitlich befristeter Jagderlaubnisschein gelöst werden.
Einzelabschüsse werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Die Jagdgäste werden in die normale Jagdorganisation des Forstamtes integriert und bei Abschussfreigaben auf Trophäenträger der Altersklassen 3 und 4 der Wildarten Rot- und Damwild geführt.
Auf Wunsch, kann bei anderen Wildarten auf bestimmte Trophäenträger ab der Altersklasse 2, eine Führung gegen Entgelt erfolgen.
In den Verwaltungsjagdbezirken besteht die Möglichkeit, als Jagdgast auf männliches Rot – und Damwild der Altersklassen 3 und 4 im Rahmen von Einzelabschüssen zu jagen.
Vor der Jagdausübung auf männliches Rotwild der AKL. 3 und 4 ist ein Zulassungsentgelt von
und 4 ist ein Zulassungsentgelt in Höhe von
Erlegt der Jagdgast auf eigenen Wunsch mit Zustimmung des Forstamtsleiters anstelle des beantragten ein anderes Stück Wild, erfolgt eine Verrechnung des Zulassungsentgeltes nicht.
Das Zulassungsentgelt nach
Die Erlegung von schwerkrankem oder nicht vom Erlaubnisinhaber krankgeschossenem Wild durch den Erlaubnisinhaber berührt das Recht auf Einzelabschüsse nicht. In einem solchen Fall kann er jedoch die Trophäe gegen Zahlung des Jagdbetriebskostenbeitrages erwerben.
Zur Jagd auf männliches Rot- und Damwild der Altersklassen 3 und 4 sind Jagdgäste
Wird der Jagdgast auf eigenen Wunsch auf anderes als in Satz 1 genanntes Wild geführt, ist für jede angefangene Führungsstunde ein Entgelt von