
Jahresjagderlaubnisschein
Jahresjagderlaubnisscheine ermöglichen die Jagdausübung als Jagdgast in einem Verwaltungsjagdbezirk des Landes Mecklenburg-Vorpommern während des ganzen Jagdjahres. Sie werden jeweils vom Forst- oder Nationalparkamt
Der Antrag auf Vergabe eines Jahresjagderlaubnisscheines ist formlos beim gewünschten Forstamt zu stellen. Der Forstamtsleiter entscheidet als Jagdleiter selbstständig über die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach den vorkommenden Wildarten und der Jagdergiebigkeit des Eigenjagdbezirkes, in welchen die Einweisung des Jagdgastes erfolgt. Für Jugendliche bis zum vollendetem 21. Lebensjahr ermäßigen sich die Entgelte um 50 vom Hundert.
Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:
A: Eigenjagdbezirke, in denen Nieder-, Raub-, Reh-, Schwarz- und Muffelwild erlegt werden darf
B: Eigenjagdbezirke, in denen neben den unter A) genannten Wildarten Rot- und/oder Damwild erlegt werden darf
Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer
Je Kategorie kann der Jagdgast im Rahmen der jagdrechtlichen Vorschriften und des für den Eigenjagdbezirk geltenden Abschussplanes folgendes Wild erlegen:
Kategorie A: Feldhase, Federwild, Raubwild
Rehwild (alle Altersklassen)
Schwarzwild (alle Altersklassen)
Muffelwild (jedoch nur Schafe, Schmalschafe, Lämmer und Jährlinge)
Kategorie B: wie Kategorie A zuzüglich
Tiere, Schmaltiere und Kälber des Rot- und Damwildes,
Rot- und Damhirsche der Altersklasse 1