Hoch zu Ross 

Der Pferdesport gehört mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Daher betrachten wir es als notwendig, die Pferdesportler auf die im Landeswaldgesetz (§ 28  Abs. 6) und Landesnaturschutzgesetz (§ 40 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 und 2) getroffenen Regelungen hinzuweisen.

Im Wald ist das Reiten und Fahren nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet.

Seit 1995 ist diese Regelung in Kraft und bisher wurden in M-V mehr als 6.000 km Reit und Fahrwege ausgewiesen, davon rund 3.000 km im Wald. Je nach Bedarf finden Sie in den Wäldern lokale, regionale und überregionale Reit- und Fahrwege vor. Die Ausweisungspflicht für Reit- und Fahrwege liegt bei den Landkreisen und wird im Wald in Übereinstimmung mit den Forstbehörden wahrgenommen.
In jedem Landkreis gibt es Ansprechpartner für die Ausweisung von Reit- und Fahrwegen. Im Wald stehen Ihnen die Forstämter für Anfragen diesbezüglich zur Verfügung.
In den vier Ämtern für Raumordnung und Landesplanung / regionalen Planungsverbänden wird zur Zeit an der Vernetzung der Reit- und Fahrwege zwischen den Landkreisen und der landesweiten Kartendarstellung dieser Wege im Internet gearbeitet.
Weitere Hinweise zu Reitwegen und Reiterhöfen  in Mecklenburg-Vorpommern finden sie unter:

www.reiten-in-mv.de

 
Reiten im Wald
Reiten im Wald