
Hoch zu Ross
Der Pferdesport gehört mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Daher betrachten wir es als notwendig, die Pferdesportler auf die im Landeswaldgesetz (§ 28 Abs. 6) und Landesnaturschutzgesetz (§ 40 Abs. 2 und § 41 Abs. 1 und 2) getroffenen Regelungen hinzuweisen.
Im Wald ist das Reiten und Fahren nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet.
Seit 1995 ist diese Regelung in Kraft und bisher wurden in M-V mehr als
In jedem Landkreis gibt es Ansprechpartner für die Ausweisung von Reit- und Fahrwegen. Im Wald stehen Ihnen die Forstämter für Anfragen diesbezüglich zur Verfügung.
In den vier Ämtern für Raumordnung und Landesplanung / regionalen Planungsverbänden wird zur Zeit an der Vernetzung der Reit- und Fahrwege zwischen den Landkreisen und der landesweiten Kartendarstellung dieser Wege im Internet gearbeitet.
Weitere Hinweise zu Reitwegen und Reiterhöfen in Mecklenburg-Vorpommern finden sie unter: