Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 

Für Eingriffe nach dem Naturschutzrecht und für Waldumwandlungen nach dem Waldgesetz werden durch die genehmigenden Behörden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeordnet. Bei Waldumwandlungen verpflichtend und bei naturschutzrechtlichen Eingriffen besteht oftmals die Option, Erstaufforstungen zu realisieren. Wir sind dabei Ihr Dienstleister vor Ort – vom Angebot einer Fläche bis hin zur technischen Umsetzung.  Nähere Angebote hierzu finden Sie im Bereich „Dienstleistungen im Waldbau und Waldschutz“.
Jedoch können auch andere Maßnahmen in Frage kommen, wie z. B. die Umwandlung naturferner Nadelholzbestände in Laubwald – gemeinsam mit Ihnen werden wir in jedem Fall eine professionelle Lösung finden.

Interessante Hinweise entnehmen Sie bitte auch den

Maßnahmen im Wald als Kompensation nach der Eingriffsregelung
(Ökokonto-Erlass / PDF 292 KB) 

Die aktuellen Waldökokontomaßnahmen entnehmen Sie bitte unserer Übersicht (PDF 15 KB / Stand: 11.10.2010)