Motorsägenlehrgänge in den Forstämtern des Landes M-V 

Die Nachfrage nach Brennholz ist in den letzten Jahren aufgrund der steigenden Preise fossiler Energieträger stark angestiegen. Damit einhergehend steigt auch die Zahl der Brennholz-Selbstwerber, die im Umgang mit der Motorsäge ungeübt sind.

Mit der Waldzertifizierung nach PEFC verpflichtete sich die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern zur Einhaltung der PEFC-Standards mit den Leitlinien für eine nachhaltige Waldentwicklung. Darin festgelegt sind auch bestimmte soziale und sicherheitstechnische Mindestanforderungen, die unter anderem die Brennholz-Selbstwerbung betreffen.

Um die Gefahr von schweren Unfällen zu vermindern, werden darum ab dem 01.01.2008 nur noch Brennholz-Selbstwerber mit einem entsprechenden Qualifizierungsnachweis für den Umgang mit der Motorsäge in den Wäldern der Landesforst eingewiesen.

Um den hohen Sicherheitsstandard zu ermöglichen, bieten die Forstämter des Landes M-V Motorsägen-Grundlehrgänge an.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren und eine vollständige Schutzausrüstung samt eigener Motorsäge.

In der Regel finden regelmäßig Lehrgänge statt.
Entweder werden die  potentiellen Teilnehmer in eine Warteliste aufgenommen und nach Absprache zum nächstmöglichen freien Termin eingeladen, bzw. werden um die Kapazitäten auszulasten erst wieder bei steigender Nachfrage Lehrgänge angeboten.
Bitte informieren Sie sich bei dem Forstamt ganz in Ihrer Nähe.

Hier finden Sie:

Hinweise zum Kurs „Motorsägeneinweisung für private Nutzer zum Zwecke der Brennholz-Selbstwerbung“  (Schulungsinhalt, Arbeitschutz etc.) (.pdf 43 KB).

Merkblatt zur Anerkennung von “Motorsägen-Scheinen” im Zuge der Brennholzselbstwerbung im Bereich der Landesforst M-V (.pdf 14 KB).

Kurse werden vom Forstamt ganz in Ihrer Nähe regelmäßig angeboten.
Informieren Sie sich bitte dort unter "Aktuelles / Termine" oder rufen Sie einfach an.

 
Forstwirt