Zeitlich befristeter Jagderlaubnisschein 

Zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine, ideal geeignet für einen Urlaubsaufendhalt in Mecklenburg-Vorpommern, ermöglichen die Jagdausübung in einem Forstamt für den Zeitraum von bis zu drei Wochen. Sie werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und den vorkommenden Schalenwildarten.
Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und Art des freigegebenen Wildes.
Folgende Kategorien sind zu unterscheiden:

Kategorie I Reh-, Muffel- und Schwarzwild
eine Woche (bis zu 7 Tage)  100,- €
zwei Wochen (bis zu 14 Tage)  200,- €
drei Wochen (bis zu 21 Tage)  300,- €

Kategorie II Reh-, Muffel- sowie Dam- und/oder Rotwild
eine Woche (bis zu 7 Tage)  200,- €
zwei Wochen (bis zu 14 Tage)  400,- €
drei Wochen (bis zu 21 Tage)  600,- €

Alle Entgelte zzgl. geltender Umsatzsteuer

Freigegeben wird dabei im Rahmen des Abschussplanes für den Eigenjagdbezirk weibliches Schalenwild und männliches Schalenwild der Altersklassen 0 und 1.

 
Kanzel
Keiler