FFH-Managementplanung in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns 

Was ist die FFH-Richtlinie?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die korrekte deutsche Bezeichnung lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die Richtlinie verpflichtet die Staaten der EU zum Schutz natürlicher Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch die Ausweisung von Schutzgebieten. Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist die Sicherung der Artenvielfalt und die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischem Gebiet. Für die Gebiete, Ihre Bestandteile und Arten besteht demnach ein Verschlechterungsverbot bzw. die Verpflichtung einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten zu bewahren oder wiederherzustellen.

Die FFH-Richtlinie finden Sie hier (.pdf 1,76 MB / 60 Seiten)

Was ist ein FFH-Managementplan?

Die Mitgliedstaaten müssen für die FFH-Gebiete gemäß Artikel 6, Absatz 1 der FFH-Richtlinie geeignete Maßnahmen festlegen, die gegebenenfalls für konkrete Gebiete Bewirtschaftungspläne inkl. Erhaltungsmaßnamen enthalten. Außerdem besteht die Verpflichtung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in den Schutzgebieten die Verschlechterung von Lebensraumtypen und die Störung von Arten der Richtlinien-Anhänge II, III, IV zu vermeiden, sofern sich diese Störungen erheblich auswirken können (Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie).
Die Erarbeitung der FFH-Managementpläne für ein gesamtes FFH-Gebiet in M-V ist Aufgabe der Naturschutzverwaltung. Die Wälder werden hierbei durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts- bearbeitet. Die Teilpläne – Wald werden dann der Naturschutzverwaltung zur Fertigstellung der FFH-Managementpläne übergeben.
Grundlage für die Qualifizierung und Bewertung der Waldlebensraumtypen bildet die

„Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen (2011)“
( .pdf 610 KB / 59 Seiten )

FFH-Managementplanung im Wald (Informationsbroschüre für Waldbesitzer) 
( .pdf  4 MB / 28 Seiten )
Kostenlos erhältlich bei einem Forstamt ganz in Ihrer Nähe oder über
Landesforst MV AöR
BT FVI, FG Standorterkundung / Natura 2000
Zeppelinstraße 3
19061 Schwerin

Was ist ein FFH-Gebiet?

Aufgrund des Vorkommens bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder bestimmter Lebensraumtypen (Wald-, Gewässer oder Offenlandtypen) in einem Gebiet erfolgte die Ausweisung als FFH-Gebiet. Nach der Festsetzung erfolgte Kartierung und Bewertung seiner „maßgeblichen Bestandteile“ und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Zustände.
Nähere Informationen zu einem bestimmten FFH-Gebiet finden Sie im betreffenden Forstamt.

Liste der FFH-Managementpläne (.pdf 19 KB)

Übersichtskarte der Forstämter

Weitere Informationen zur Bewirtschaftung des Waldes in FFH-Gebieten finden Sie hier.

 
Amsel
Streifenwanze