Möglichkeiten der finanziellen Förderung 

Welche Möglichkeiten der finanziellen bestehen für den Waldbesitzer?

Die nichtstaatlichen Waldbesitzer werden wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert, sowie durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt.

Dies geschieht insbesondere durch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein wichtiges Instrument ist die finanzielle Förderung im Rahmen der derzeit geltenden Richtlinien:

Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(FöRiForst-GAK M-V) (.pdf 71 KB)

Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (FöRiForst-ELER M-V) (.pdf 38 KB)

Im folgenden Abschnitt finden Sie im maßnahmebezogenen Merkblatt alle wesentlichen Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, einschließlich der zur Beantragung der Fördermittel notwendigen Antragsformulare. (Hierzu bitte die entsprechende Fördermaßnahme auswählen)
 
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich von den Forstämtern des Landes M-V zu den einzelnen Fördermaßnahmen beraten zu lassen.

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft können nachfolgend bestimmte, der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft dienende Maßnahmen gefördert werden:

Übersicht der Fördertatbestände

 
mobiles Sägegatter
Zaunbau