Schießnachweis für Jäger 

Der Landesforst MV obliegt eine Vorbildfunktion hinsichtlich der Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften und bei der praktischen Jagddurchführung, vor allem auch in Bezug auf Sicherheit, Tierschutzgerechtigkeit und Wildbrethygiene.
Deshalb fordert die Landesforst MV von allen teilnehmenden Jägern einmal jährlich den Nachweis des fortbestehenden und hinreichenden Erhalts der Schießfertigkeit.

Geschossen wird, entsprechend  der Jägerprüfungsordnung für Mecklenburg-Vorpommern - PDF 59 KB , auf die Rehbockscheibe und auf den laufenden Keiler mit für Schalenwild zugelassenen Büchsenpatronen.
Eine Vorgabe der zu erzielenden Treffer und Ringe erfolgt nicht.
Der Nachweis kann sowohl auf allen für das jagdliche Schießen zugelassenen Schießständen als auch in Schießkinos erbracht werden.
Die Bestätigung erfolgt durch den zuständigen Schießleiter in einem Schießnachweisheft. Dieses können Sie sich herunterladen und ausdrucken - PDF 329 KB.
Wir empfehlen die Mitführung mit dem Jagdschein.

Für Jagdgäste ist der Nachweis der Schießfertigkeit Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in der Landesforst MV.

 
im Schießkino
Keiler