Kalamitätsvorsorge durch Laubholzunterbau
Unterbau von einschichtigen Nadelholzbeständen mit Laubholz in kalmitätsgefährdeten Wäldern. Nachbesserung von gefährdeten Unterbauten innerhalb der ersten fünf Jahre nach Anlage, sofern der Pflanzenausfall auf natürliche Ereignisse zurückzuführen ist.
Anträge auf Fördermittel müssen zu den folgenden Stichtagen vollständig bei der Landesforst MV vorliegen:
01. Februar, 30. April, 15. August, 05. November
Nicht rechtzeitig eingegangene (Posteingangsstempel) oder unvollständige Anträge können für eine Bewilligung nicht berücksichtigt werden.