Landschaftspflege
Eine der Hauptaufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Entwicklung des ländlichen Raums. Landwirte u. a. Akteure im ländlichen Raum übernehmen als Landnutzer eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen bedeutenden Teil der Landesfläche, erhalten die Kulturlandschaft im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern. Diese vielfältigen Leistungen können häufig nur mit Hilfe von öffentlichen Mitteln erbracht werden. Zur Unterstützung gibt es u. a. die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Landschaftspflege im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER).
Zuwendungen können ausschließlich Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes erhalten, die als Partnerschaften aus Landnutzern, kommunalen Körperschaften und Naturschutzverbänden zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region in Mecklenburg-Vorpommern widmen. Interessenten, die ein Landschaftspflegeprojekt anstreben, wenden sich an den Landschaftspflegeverband der Region, der als Projektträger fungiert.
Typische Projekte der Landschaftspflege sind z. B. die Anpflanzung oder Ergänzung von Hecken, Alleen oder Streuobstwiesen, die denkmalpflegerische Zielstellung für einen Gutspark und deren Umsetzung sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen und Infotafeln.
Vielfalt auf ganzer Fläche
Im Auftrag der Landschaftspflegeverbände wurde ein Bericht über deren Tätigkeit in den Jahren 2018 bis 2021 verfasst.
Zu folgenden Stichtagen können vollständige Anträge auf Förderung nach PdLRL MV eingereicht werden: 31. März und 31. August
Ansprechpartnerin zu allen Fragen der Förderung: