Monitoring von Wildschäden
Angepasste Wildbestände sind für eine naturnahe und effiziente Waldbewirtschaftung notwendig. Hierzu sind die Wildbestände entsprechend den Jagdgesetzen des Bundes und der Länder an die natürlichen Lebensgrundlagen anzupassen, um mögliche Schäden auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Auch die Waldbesitzer sind über die Waldgesetzgebung zu einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft verpflichtet und müssen auf Wilddichten hinwirken, welche eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten gewährleisten. Für die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken des Landes und der Landesforstanstalt sind gemäß Landeswaldgesetz MV die Forstbehörden zuständig.
Ohne die Einbeziehung von zusätzlichen objektiven Weisern für den Wildschaden ist es jedoch oft problematisch, den Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu erreichen. In diesem Kontext soll das Wildmonitoring der Landesforst MV vorrangig die Umsetzung der waldbaulichen Zielsetzungen der naturnahen Forstwirtschaft unterstützen. Dazu wird in den Wäldern der Landesforst MV regelmäßig Forstliche Verbissgutachten und Schälschadeninventuren durchgeführt.