Umweltdienstleistungen
Umweltdienstleistungen
Die Bereitstellung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Umweltdienstleistungen gehört seit Jahren zu den Geschäftsfeldern der Landesforst MV. Bei der Umsetzung von Kompensations- und Ökokontomaßnahmen haben wir uns als verlässlicher, kompetenter und erfahrener Partner etabliert und landesweit umweltverträgliche Investitionen ermöglicht.
In enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden können wir auf eigenen Flächen eine Vielzahl an Kompensations- und Ökokontomaßnahmen eingriffsnah und zielgenau bereitstellen und somit für Investitionssicherheit sorgen.
Durch unsere Erfahrung und die qualitativ hochwertigen Ergebnisse unserer Arbeit konnte im Jahr 2015 die Anerkennung der Landesforst MV als Flächenagentur erfolgen.
Bau-Projekte stellen in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Als Investor sind Sie gemäß Naturschutzrecht verpflichtet, solche Beeinträchtigungen zu kompensieren. Erfolgt durch Ihr Bauprojekt auch ein Eingriff in den Wald, besteht neben der naturschutzrechtlichen auch eine forstrechtliche Ausgleichsverpflichtung.
Die Umsetzung dieser anspruchsvollen Kompensationsmaßnahmen stellt für Investoren häufig einen zusätzlichen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand dar. Wir können Ihre Verpflichtung zur Kompensation auf unserem Grundeigentum umfassend übernehmen. Dabei arbeiten wir mit den zuständigen Naturschutzbehörden und der Forstbehörde eng zusammen, um den Erfolg Ihrer Kompensationsmaßnahme zu sichern. Das gilt übrigens nicht nur für die Beanspruchung von Waldflächen, sondern natürlich auch für Eingriffe und deren Kompensation in der offenen Landschaft. Gemeinsam mit Ihnen und den Naturschutzbehörden gelingt es uns, umweltfreundliche Investitionen zu realisieren und nachhaltig den Naturhaushalt des Landes MV aufzuwerten.
Gern können Sie das Dienstleistungsangebot der Landesforst MV nutzen und von unserer langjährigen Erfahrung in der Planung und Bereitstellung von Kompensationsmaßnahmen profitieren.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst:
Die Bereitstellung von umgesetzten, in der Natur bereits voll wirksamen und durch die Naturschutzbehörde anerkannten Ökokontomaßnahmen.
Ein zielgenau auf Ihre Wünsche abgestimmtes Service-Paket mit folgenden möglichen Leistungen:
- Flächenbereitstellung zur Umsetzung forstrechtlicher o. naturschutzrechtlicher Kompensationsverpflichtungen
- Konzepterstellung zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen
- Abstimmung des Konzepts mit der zuständigen Naturschutzbehörde
- fachgerechte Umsetzung des Konzepts
- Pflege von Kompensationsmaßnahmen
- regelmäßiges Monitoring.
naturschutzfachliche Kompensation in Waldflächen
Die Praxiserfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen immer schwieriger wird, denn Grundflächen stellen eine knappe Ressource dar. Insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen spitzt sich die Lage zu, da diese Flächen einerseits durch Baumaßnahmen und andererseits durch notwendige Kompensationsmaßnahmen in beträchtlichem Maße verloren gehen.
Kompensationsmaßnahmen können aber auch im Wald umgesetzt werden. Hier existiert ein breites Potpourris an naturschutz- und forstfachlich wertvollen Kompensationsmaßnahmen. Diese Möglichkeiten sollten Sie nicht ungenutzt lassen! Die Landesforst MV verfügt über landesweit einzigartige Möglichkeiten sowie vielfältige und langjährige Erfahrungen.
Die in der anschließenden Auflistung aufgeführten Maßnahmen können in oder an Waldflächen angrenzend umgesetzt werden. Sie sind dazu geeignet den ökologischen Zustand der Waldflächen oder eines im oder am Wald liegenden waldfreien Biotops gegenüber seinem Ausgangszustand zu verbessern. Darüber hinaus können aber auch andere Maßnahmen in Abstimmung mit der unteren Naturschutz- und Forstbehörde als Kompensations- bzw. Ökokontomaßnahme umgesetzt werden.
Neuanlage von Wäldern durch Anpflanzung bzw. Sukzession
Die Neuanlage von Wäldern durch Anpflanzung bzw. gelenkte Sukzession gehört seit Jahrhunderten zum Kerngeschäft der Forstleute. In Mecklenburg-Vorpommern, einem der waldärmsten Bundesländer, trägt diese Kompensationsmaßnahme aktiv zur Waldmehrung bei.
Neuanlage von Waldrändern durch Anpflanzung bzw. Sukzession
Waldränder
- sind Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt und Zufluchtsort für seltene und gefährdete Arten,
- sind für den Biotopverbund in unserer Kulturlandschaft wichtig,
- besitzen für das Landschaftsbild große ästhetische Bedeutung und erhöhen den Erholungswert des Waldes,
- erfüllen vielfältige Aufgaben hinsichtlich des Schutzes der nachgelagerten Wälder vor Sturm, Aushagerung, Untersonnung, Feuer und lokalen Immissionen – stellen somit eine wichtige Grundlage forstwirtschaftlicher Betriebssicherheit dar.
Aufbau eines strukturreichen Waldaußenrandes. Quelle: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (2000). Heft G2 Waldrandgestaltung.
Wiederherstellung sowie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen von Nieder-, Mittel- und Hutewald
Nieder-, Mittel- und Hutewälder stellten in der Vergangenheit langfristig praktizierte Waldnutzungsformen dar, die aktuell kaum noch betrieben werden.
Die genannten Nutzungsformen sind sowohl aus Sicht der Dokumentation und des Erhalts einer historischen Nutzungsform interessant, als auch teilweise aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Insbesondere im Fall der Mittel- und Hutewälder entwickelten sich lichte Waldbestände mit einer entsprechend angepassten Fauna und Flora. Aus Gründen des Artenschutzes kann ihr Erhalt daher wünschenswert bzw. notwendig sein.
Unter Niederwald versteht man eine alte Waldbewirtschaftungsform, die auf der Fähigkeit vieler Laubbäume beruht, aus der Wurzel oder aus den Stöcken auszuschlagen. Da diese Fähigkeiten im Alter nachlassen, wird bei einer gezielten Niederwaldbewirtschaftung mit kurzen Umtriebszeiten (6 – 25 Jahre) gearbeitet. Eine Niederwaldbewirtschaftung lässt sich nur mit den standortgerechten heimischen Baumarten führen, die sich auf einfache Weise vegetativ verjüngen lassen, z.B. Eichen, Roterle, Hainbuche, Weiden.
Der Mittelwald ist ein Zweischichtbetrieb, in dem im Unterstand hauptsächlich Brennholz und im Oberstand verschiedene Sortimente an Nutzholz produziert werden. Der Unterstand wird im Kurzumtrieb von bis zu 45 Jahren bewirtschaftet. Die Oberstandsbäume werden einzelstammweise nach dem Gesichtspunkt eines optimalen Wertertrages geerntet.
Hutewald entwickelt sich durch eine spezielle Nutzung des Waldes, der so genannten Hutung. Die Hutung, Waldmast oder auch Waldweide ist eine Weidewirtschaftsform der Großtierhaltung. Bei der Haltung wird Vieh in den Wald getrieben, wo es sich hauptsächlich von Baumfrüchten, Pilzen und Wildkräutern ernährt und somit zu lichten Waldbildern führt.
Quelle: Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V, Kompensationsmaßnahmen im Wald.
Wiederherstellung natürlicher und naturnaher Wasserregime
In der Vergangenheit wurden Feuchtgebiete in Wäldern häufig entwässert. Die besonders in den 60er und 70er Jahren durchgeführten großflächigen Meliorationsmaßnahmen in der Offenlandschaft haben außerdem zusätzlich zu einer deutlichen Beeinflussung des Wasserregimes der Wälder geführt. diese Entwicklung zu stoppen oder besser noch rückgängig zu machen, ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes der Wälder. Maßnahmen können z.B. sein:
- Anhebung von Grundwasserständen durch den Rückbau bzw. Verschluss von Entwässerungseinrichtungen,
- Herstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern durch Beseitigung bzw. Rückbau von Verbauungen,usw.,
- Wiederherstellung des natürlichen bzw. eines naturnahen Verlaufs von Fließgewässern.
Quelle: Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V, Kompensationsmaßnahmen im Wald.
Pflege und Entwicklung gesetzlich geschützter Biotope im Wald
Vielfach tragen in Waldbestände eingelagerte bzw. angrenzende gesetzlich geschützte Biotope, z.B. Kleingewässer, Moore, Trockenrasen oder Heiden zur ökologischen Wertigkeit des Waldes bei. Die gesetzlich geschützten Biotope sind in Mecklenburg-Vorpommern weitestgehend kartiert und erfasst. Im Rahmen dieser Erfassung wurde für eine Vielzahl von Biotopen Erhaltungszustand, Gefährdung und Maßnahmen zu ihrer Entwicklung festgeschrieben. Für die Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen sollen die dokumentierten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Berücksichtigung finden.
Quelle: Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V, Kompensationsmaßnahmen im Wald.
Dauerhafter flächiger Nutzungsverzicht bzw. zeitlich begrenzter flächiger Nutzungsverzicht in Wäldern
Alt- und Totholz haben eine herausragende Bedeutung als Strukturelemente, als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, aber auch in ihrer positiven Wirkung auf den Waldstandort und die Verjüngungsdynamik des Waldes. Ziel dieser Maßnahmen ist es diese bedeutenden Strukturen in Teilbereichen der bewirtschafteten Waldfläche bereitzustellen und sie möglichst wirksam zu vernetzen.
Quelle: Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V, Kompensationsmaßnahmen im Wald.
Wiederherstellung von Waldwiesen einschließlich Pflegemanagement
Waldwiesen tragen zum Struktur- und Artenreichtum von Waldgebieten bei. Ihr Erhalt und Pflege kann eng mit Maßnahmen des Artenschutzes gekoppelt sein. Durch entsprechende Bewirtschaftungs- bzw. Pflegemaßnahmen soll die natürliche Bewaldung und damit der Verlust von Waldwiesen verhindert werden.
Quelle: Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V, Kompensationsmaßnahmen im Wald.
Artenschutzmaßnahmen
Unter Artenschutzmaßnahmen für geschützte und gefährdete Arten sind Maßnahmen zu verstehen, die insbesondere dem Schutz und der Entwicklung der Bestände sowie der Habitate wildlebender geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dienen.
Rückbau von Infrastrukturanlagen
Im Wesentlichen handelt es sich um den Rückbau von baulichen Anlagen oder forstwirtschaftlich funktionslosen Waldwegen. Der Rückbau von Infrastrukturanlagen erfolgt zu Zwecken des Arten- und Biotopschutzes, z.B.:
- Beruhigung von Habitaten besonders geschützter bzw. gefährdeter Arten.
- Reduzierung der Fragmentierung besonders wertvoller Biotopstrukturen.
Ökokontomaßnahmen der Landesforst MV
Wir können Ihnen landesweit in allen Naturräumen einen bunten Strauß an Ökokontomaßnahmen anbieten. Durch den Erwerb dieser Ökopunkten können Sie Ihre Kompensationsverpflichtungen und somit Ihre Genehmigungsverfahren schnell, reibungslos und kostengünstig umsetzen.
Was ist ein Ökokonto?
Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, dabei entstehende Beeinträchtigungen zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Die praktische Umsetzung dieser Regelung hat gezeigt, dass es zunehmend schwieriger wird, zeitnah, das heißt zum Zeitpunkt des Eingriffs, geeignete Flächen und Maßnahmen für die Kompensation zu finden.
Durch die Ökokontierung soll diesem Problem begegnet werden. Ökokontierung bedeutet, dass Kompensationsmaßnahmen zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Bei zukünftigen Eingriffen können kompensationspflichtige Investoren dann geeignete Maßnahmen von diesen Ökokonten abbuchen. Durch die zeitliche Entkopplung von Eingriff und Kompensation entsteht für alle Akteure deutlich größerer Handlungsspielraum. Insbesondere die Planungsphase wird entlastet, da beispielsweise kostenintensive und zeitaufwendige Flächenrecherchen entfallen.
Verfügbare Ökokontomaßnahmen
Übersichtskarte aller verfügbaren Ökokontomaßnahmen
Einzelmaßnahmen zum Download
- 1_LUP 023 Groß Bengerstorf (PDF, 1,92 MB)
- 2_LUP020 Neumühler See (PDF, 2,69 MB)
- 3_NWM024 Farpen (PDF, 2,38 MB)
- 4_NWM013 Pinnowhof (PDF, 2,84 MB)
- 5_LRO031 Krögerbrauk (PDF, 2,88 MB)
- 6_LRO042 Bauernbüsche I (PDF, 2,74 MB)
- 7_LRO041 Bauernbüsche II (PDF, 2,7 MB)
- 8_LUP-028_FaulerSee (PDF, 2,13 MB)
- 9_LRO038 Schwaan (PDF, 2,36 MB)
- 10_LRO030 Kirch Kogel (PDF, 2,42 MB)
- 12_LRO035 Suckower Offenlandschaft (PDF, 2,58 MB)
- 11_LRO036 Pölchow (PDF, 2,5 MB)
- 12_LRO035 Suckower Offenlandschaft.pdf (PDF, 2,58 MB)
- 13_LRO021 Hintere Schwanten (PDF, 2,41 MB)
- 14_LRO029 Kemlower See (PDF, 2,4 MB)
- 15_LRO020 Charlottenthal (PDF, 2,82 MB)
- 16_MSE004 Katharinenholz (PDF, 2,86 MB)
- 17_LRO037_Vilz (PDF, 2,63 MB)
- 18_VR017 Camitz (PDF, 2,84 MB)
- 19_LRO024 Kleverhof (PDF, 2,29 MB)
- 20_MSE038 Wolfskuhle (PDF, 2,67 MB)
- 21_VR021 Roter See I (PDF, 2,45 MB)
- 22_VR022 Roter See II (PDF, 2,65 MB)
- 23_VR-038_Freesenbruch (PDF, 2,16 MB)
- 24_VR-039_Lendershagen (PDF, 2 MB)
- 25_LUP-036_StolperHolz (PDF, 2,07 MB)
- 26_LUP-035_Kroegerberg (PDF, 2,13 MB)
- 27_LUP-045_Tessenow (PDF, 1,95 MB)
- 28_LUP-042_Liepe I (PDF, 2,13 MB)
- 29_LUP-043_Liepe II (PDF, 1,89 MB)
- 30_LUP-062_Tessenow_2.pdf (PDF, 4,28 MB)
- 31_SCH-019_Vier am Elbhang.pdf (PDF, 7,91 MB)
- 32_NWM-034 Moorbruch.pdf (PDF, 3,67 MB)
- 33_LRO-065_Buchenberg.pdf (PDF, 4,88 MB)
- 34_MSE-041_Rosenholz.pdf (PDF, 4,26 MB)
- 35_VR-044_Roter_See_Nord.pdf (PDF, 5,49 MB)
Kompetenz aus einer Hand
Trotz der dezentralen Struktur der Landesforst MV mit dem Sitz der Zentrale in Malchin und den 29 angegliederten Forstämtern haben Sie landesweit grundsätzlich nur einen Ansprechpartner aus dem Fachgebiet „Umweltdienstleistungen“.
Wir können Ihnen in jeder Region eine Kompensationsmaßnahme anbieten
Wir sind mit unserem Grundeigentum landesweit in jeder der sechs Naturräume präsent und können auf diese Flächen i.d.R. sofort zugreifen. So können wir für Sie Kompensationsmaßnahmen eingriffsnah entwickeln und umsetzen. Zusätzlich verfügt die Landesforst MV über eine Vielzahl anerkannter Ökokontoflächen. Am Seitenende finden Sie unter "Dokumente und Publikationen" eine Karte mitt allen Ökokontomaßnahmen zum Download als PDF-Datei.
Wir gehen in Vorleistung, Sie sparen Zeit
Die Landesforst MV verfügt landesweit über eine Vielzahl anerkannter Ökokontomaßnahmen. Unsere Ökokontomaßnahmen sind so entwickelt worden, dass sie möglichst viele Funktionsbeeinträchtigungen des Naturhaushaltes kompensieren können. Da diese Maßnahmen bereits umgesetzt und in der Natur voll wirksam sind, können die bereitstehenden Ökokontopunkte sofort für Ihre Investitionsprojekte als Kompensationsleistung anerkannt werden.
Zusätzlich verfügt die Landesforst MV über zahlreiche Projektideen, für die teilweise bereits detailreiche Machbarkeitsstudien in unseren Schubladen vorliegen. Sollten Sie diese Projekte als Kompensationsmaßnahme benötigen, können wir sie zeitnah umsetzen.
Wir bieten Ihnen eine Alternative zum Flächenerwerb
Der Erwerb von Flächen zur Umsetzung von notwendigen Kompensationsprojekten kann Investitionsvorhaben verzögern und zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Wir bieten Ihnen Alternativen zum Flächenerwerb, durch die Veräußerung von Ökokontopunkten bzw. die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf dem Grundeigentum der Landesforst MV.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden garantieren wir eine hohe Qualität und Wirksamkeit unserer Maßnahmen
Wir können ein langjähriges Erfolgsmonitoring garantieren
Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Öffentlichkeitsarbeit
Durch Kompetenz, Praxiserfahrung und Insolvenzsicherheit bieten wir eine hohe Zuverlässigkeit
Haben Sie Interesse an den Umweltdienstleistungen der Landesforst MV? Dann wenden Sie sich gern an das Fachgebiet Umweltdienstleistungen:
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