Waldgesetze, Verordnungen und Erlasse

Das Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) stellt die entscheidende Rechtsgrundlage rund um den Wald in unserem Bundesland dar.

Es richtet seine Vorschriften in erster Linie an die die Wald bewirtschaftenden Eigentümer (Waldbesitzer) und die allgemeine Bevölkerung, die den Wald zur Erholung oder für andere Zwecke nutzen will und enthält z. B. auch baurechtlich relevante Vorschriften (u. a. §20 Abstand baulicher Anlagen zum Wald). Die Anträge nach dem Landeswaldgesetz müssen die Bürger an das jeweils regional zuständige Forstamt der Landesforst MV richten. Das Forstamt ist eine untere Forstbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Oberste Forstbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V (LM).

Neben dem Landeswaldgesetz gibt es eine Reihe anderer Gesetze und Verordnungen, die einen Bezug zu Wald und Forstwirtschaft haben. Sie finden alle Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) des Landes im zentralen Landesrechtsinformationssystem LARIS.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigen Gesetze, Verordnungen und weitere Regelungen den Wald in Mecklenburg-Vorpommern betreffend:

Forstkostenverordnung

Bezeichnung Format Größe
Forstkostenverordnung (ForstKostVO M-V) PDF 0,06 MB

Bewertungsmodell

Bewertung von Eingriff und Ausgleich bei Waldumwandlungen nach § 15 LWaldG

Mit Schreiben vom 14.07.2015 hat das LM den Verfahrensvorschlag der Landesforst MV zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich bei Waldumwandlungen nach § 15 LWaldG anerkannt. Das Verfahren entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 15 Abs. 5 Nummer 1 LWaldG und ist fachliche Grundlage für die Anerkennung von Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Folgen einer Umwandlung nach § 15 Abs. 11 LWaldG. Die Verfahrensgrundsätze und die Methodik des Bewertungsmodells kommen ab dem 18.09.2015 in allen unteren Forstbehörden zur Anwendung. Die Antragsteller und Planungsbüros haben die Möglichkeit, das Verwaltungshandeln nachzuvollziehen. Nach Eingang der Antragsunterlagen zur Waldumwandlungsgenehmigung mit Darstellung der Waldumwandlungs- und Ersatzaufforstungsfläche in einer Shape-Datei werden den Antragstellern die Berechnungsergebnisse zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr regional zuständiges Forstamt oder das Fachgebiet Forsthoheit der Zentrale der Landesforst MV (Telefon: 03994 / 235 - 315) oder über unser Kontaktformular.