Betreuung

Das Angebot

Als modernes Dienstleistungsunternehmen übernimmt die Landesforst MV auf euren Wunsch betriebstechnische Hilfeleistungen in eurem Wald.

Betriebstechnische Hilfeleistungen können beispielsweise die Erstellung eines forstwirtschaftlichen Jahresplans, die Erstellung eines Pflanzplans für Aufforstungen, die Einweisung und Kontrolle von Dienstleistungsunternehmen im Wald oder auch die Durchführung von Sichtkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzenden sein.

Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags, der zwischen den Waldbesitzenden und der Landesforst MV abgeschlossen wird. Die Betreuungsleistungen sind entgeltpflichtig.

Wird die Übernahme von Betreuungsleistungen dauerhaft vereinbart, handelt es sich um eine ständige Betreuung. Werden die Betreuungsleistungen für eine bestimmte, zeitlich befristete Maßnahme, zum Beispiel die Aufforstung einer bestimmten Fläche, vereinbart, spricht man von einer fallweisen Betreuung.

Die fallweise Betreuung ist vor allem für Waldbesitzende mit kleinen Waldflächen interessant, bei denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nur in größeren zeitlichen Abständen durchgeführt werden. Die Verträge werden so gestaltet, dass die Ziele und Vorstellungen des Waldbesitzenden individuell berücksichtigt werden.

Wenn Interesse an einer Betreuung durch die Landesforst MV besteht, wendet euch einfach an das für euren Wald zuständige Forstamt.

Hier berät man Sie gerne.