Finanzielle Förderung

Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung bestehen für Waldbesitzende?

Die nichtstaatlichen Waldbesitzenden werden wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert sowie durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt. Dies geschieht insbesondere durch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein wichtiges Instrument ist die finanzielle Förderung im Rahmen der derzeit geltenden Richtlinien:

Nachfolgend sind in den maßnahmebezogenen Merkblättern alle wesentlichen Voraussetzungen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, einschließlich der zur Beantragung der Fördermittel notwendigen Antragsformulare zu finden.

Weiterhin haben Waldbesitzende die Möglichkeit, sich von den Forstämtern des Landes M-V zu den einzelnen Fördermaßnahmen beraten zu lassen.

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft können nachfolgend bestimmte der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Walds sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft dienende Maßnahmen gefördert werden.

Bezeichnung Format Größe
Jungwuchs- und Jungbestandspflege Pflege von Beständen im Höhenrahmen >1,5 m bis 10 m Mittelhöhe
Kalamitätsvorsorge durch Laubholzunterbau Unterbau von einschichtigen Nadelholzbeständen mit Laubholz in kalamitätsgefährdeten Wäldern. Nachbesserung von gefährdeten Unterbauten innerhalb der ersten fünf Jahre nach Anlage, sofern der Pflanzenausfall auf natürliche Ereignisse zurückzuführen ist.
Kulturpflege Maßnahmen zur Pflege einer Forstkultur innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Anpflanzung.
Kulturpflege nach Extremwetterereignissen Maßnahmen zur Pflege einer Forstkultur, die nach einem Extremwetterereignis angepflanzt wurde.
Lagerplätze Bau und Unterhaltung von Lagerplätzen für Rundholz mit einem Mindestabstand von 500 m zum Wald.
Landschaftspflege Eine der Hauptaufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Entwicklung des ländlichen Raums. Landwirte u. a. Akteure im ländlichen Raum übernehmen als Landnutzer eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen bedeutenden Teil der Landesfläche, erhalten die Kulturlandschaft im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern.
Langfristige Überführung Entwicklung naturnaher Wälder durch Voranbaumaßnahmen.
Löschwasserförderrichtlinie Die am 27.04.2021 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung der Löschwassersysteme (Löschwasserförderrichtlinie – LöschWFöRL M-V) wurde durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen „Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern“ finanziert. Bereits mit dem 2. Stichtag 15.06.2021 waren die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von ca. 3,77 Mio. € durch die Antragsbewilligung ausgeschöpft. Die Löschwasserförderrichtlinie ist am 30.11.2021 außer Kraft getreten. Inwiefern eine zukünftige Neuauflage der Löschwasserförderrichtlinie geplant ist, entzieht sich der Kenntnis der Landesforst M-V. Fragen hierzu richten Sie bitte an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V. Fragen zu alternativen Fördermöglichkeiten für Löschwasserversorgungssysteme richten Sie bitte an das fachlich zuständigen Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern.
Nachbesserung Nachbesserung von Forstkulturen, die aus geförderten Erstaufforstungs-, Umbau- oder langfristigen Überführungsmaßnahmen hervorgegangen sind.
Nachbesserung nach Extremwetterereignissen Ergänzungspflanzungen in einer Forstkultur, die nach einem Extremwetterereignis angepflanzt wurde.
Naturverjüngung nach Extremwetterereignissen
Neuwaldbildung Erstmalige Aufforstung von bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Pferderückung Zur finanziellen Förderung traditioneller und umweltverträglicher Holzernteverfahren werden Zuwendungen für den Einsatz von Rückepferden im Wald gewährt. Antragsberechtigt ist der Pferderücker.
Professionalisierung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Beschäftigung einer forstfachlich ausgebildeten Fachkraft durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Rund- und Restholz Zum Schutz des Waldes notwendige Maßnahmen wie Polterbehandlung, Entrindung von Rundholz, Transport von Rundholz auf Zwischenlager oder Aufarbeitung von Restholz auf der Schlagfläche.
Standortkartierung Planungsgrundlage für Erstaufforstungs-, Umbau- oder langfristige Überführungsmaßnahmen und weiterer Maßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung.
Steigerung des Freizeitwertes der Wälder Zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder werden insbesondere die Ausweisung/Anlage von Rad-, Wander-, und Reitwegen, der Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen, die Erschließung wertvoller Waldteile sowie die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden gefördert.
Umbau Wiederherstellung von durch Naturereignissen (z. B. Sturm), Waldbränden oder Veränderungen der Standortsbedingungen instabil gewordenen Wäldern.
Verwaltung und Beratung durch Forstbetriebsgemeinschaften Verwaltungs- und Beratungsaufgaben von Forstbetriebsgemeinschaften in Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Aufgaben.
Waldbrandvorsorgemaßnahmen In Gebieten mit hohem und mittlerem Waldbrandrisiko wird die Anlage/Unterhaltung von Wundstreifensystemen, die Anlage/Modernisierung von Wasserentnahmestellen sowie die Anlage/Modernisierung von kurzen, unversiegelten Verbindungswegen zwischen Wasserentnahmestellen und Hauptfahrwegen gefördert.
Waldpflegeverträge Vertragliche Übernahme der Verwaltung von Mitgliedsflächen durch Forstbetriebsgemeinschaften.
Waldstrukturdatenerhebung Erhebung von Daten zur Unterstützung bei der Umstellung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung.
Wegebau Maßnahmen zur Erschließung forstwirtschaftlicher Nutzflächen.
Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen Wiederaufforstung von Waldbeständen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt wurden.
Zusammenfassung und Koordinierung Holzangebot Überbetriebliche Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebotes durch die Forstwirtschaftliche Vereinigung M-V.