Ausgleichszahlungen
Natura 2000 Ausgleichszahlungen
Privatwaldbesitzer:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Waldflächen innerhalb eines FFH- oder Vogelschutzgebietes liegen, können für erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen bzw. geminderte Erträge einen Walderschwernisausgleich beantragen.
Die förderrechtlichen Voraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen hierfür finden Sie im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen über den Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und im Merkblatt zur Richtlinie.
Erstantragstellung (Stichtag 01.07)
In Vorbereitung auf eine Antragstellung ist für Erstantragsteller:innen eine vorgelagerte Flächenidentifizierung durchzuführen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit den Mitarbeiter:innen des für Sie zuständigen Forstamtes auf. Eine Übersicht über die Forstämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier. In einem vereinbarten Beratungstermin erhalten Sie dort Einblick in Ihre Flächenkulisse und eine unverbindliche, eigentümerbezogene Flurstückliste mit deren Hilfe Sie das Formular Flächenidentifizierung ausfüllen können. Außerdem ist ein für EU-Förderungen notwendiger Stammdatenbogen zur Beantragung einer EU-Betriebsnummer (BNR-ZD) auszufüllen und je nach Betroffenheit weitere Anlagen wie beispielsweise Grundbuchauszüge, Kauf- oder auch GbR-Verträge zusammenzutragen. Alle erforderlichen Unterlagen sind bis zum Stichtag 01. Juli vollständig im Forstamt einzureichen.
Im Anschluss daran fasst die Bewilligungsbehörde die zusammenhängenden Flurstücke einer Antragsteller:in zu einem Waldblock zusammen. Die zumeist unterschiedlichen Schutzattribute (Bindungen) innerhalb eines Waldblocks werden dann durch die Bildung von Parzellen dargestellt.
Waldbesitzer:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich für den Walderschwernisausgleich interessieren, können sich hier über die Lage der FFH-Gebiete und Waldlebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern einen ersten Überblick verschaffen. Ob Sie als Eigentümer:in oder Körperschaft des öffentlichen Rechts einer FFH-Betroffenheit unterliegen. Allgemeine Informationen zum Thema Walderschwernisausgleich haben wir Ihnen auch als Präsentation unter „Natura 2000 Ausgleichszahlungen für den Privatwald“ zusammengestellt.
Jährliche Antragstellung (Stichtag 15.05.)
Im Vorfeld zur Antragstellung erhalten alle potentiellen Antragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Waldbesitzende mit abgeschlossener Flächenidentifizierung) ein Informationsschreiben von der Bewilligungsbehörde mit den zur Beantragung freigegebenen Waldblöcken. Erstantragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt, kann die Landesforstanstalt M-V eine Betriebsnummer (BNR-ZD) und eine dazugehörige ZID-PIN vergeben. Diese ermöglichen den Zugang zur Online-Antragstellung. Die Antragstellung erfolgt ab Anfang April des laufenden Jahres über die Internetseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (www.agrarantrag-mv.de). Ausfüllhinweise und das Hilfsmenü führen Sie sicher durch die Antragstellung.
Für Antragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne die technischen Möglichkeiten zur Online-Beantragung vereinbaren sie in der Zentrale der Landesforstanstalt MV, Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin. Termin für eine fristgerechte Beantragung des Walderschwernisausgleichs ist der 15. Mai des laufenden Jahres. Verspätet eingereichte Anträge führen zu Kürzungen der Beihilfe. Laut § 46 GAPInVeKoSV Verspätete Einreichung des Sammelantrags „(2) Wird der Sammelantrag nach dem 31. Mai eingereicht, ist er abzulehnen.“.
Antragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können Flächen gleichzeitig für den Wald-Erschwernisausgleich und klimaangepasstes Waldmanagement beantragen. Die Fördersätze werden gegengerechnet. Vom Wald-Erschwernisausgleich auszuschließen sind Stilllegungsflächen des klimaangepassten Waldmanagements.
Führen von Maßnahmentagebüchern (Stichtag 31.01.)
Antragsteller:innen mit Waldblöcken, die nicht ausschließlich die Bindungen 73001 und 73018 haben, müssen forstliche Maßnahmen in sogenannten Maßnahmentagebüchern dokumentieren. Hierzu nutzen Sie bitte die entsprechende Funktion im Agrar-Antrag. Hinweise zum Ausfüllen der Maßnahmentagebücher finden Sie auch hier: Ausfüllhinweise Maßnahmentagebuch. „Laut Punkt 7.3.3 sind Maßnahmentagebücher online über das Agrar-Antragsverfahren Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.“ Die vollständig ausgefüllten Maßnahmentagebücher sind jeweils bis zum 31. Januar des dem Antragsjahr folgenden Jahres im Agrar-Portal einzureichen.
Während der Übergangsfrist können Antragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zur endgültigen Umstellung zum Antragsjahr 2025 Habitatbaumkarten noch postalisch oder per E-Mail an natura2000-ausgleich@lfoa-mv.de einreichen.“
Änderungen der Eigentums-/Besitzverhältnisse (Stichtag 01.07.)
Werden Flurstücke eines geförderten Waldblocks innerhalb eines Verpflichtungsjahres an einen neuen Eigentümer oder einer neuen Eigentümerin übergeben, so ist dies der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Neue Eigentümer:innen können die Einhaltung bestätigen für den verbleibenden Förderzeitraum im Formular Übernahmeverpflichtung bestätigen.
Antragsteller:innen und Körperschaften des öffentlichen Rechts die weitere in der Förderkulisse liegende Flurstücke Erwerben, können diese bis zum Stichtag 01.07. eines Jahres bei der Bewilligungsbehörde zur Bearbeitung anzeigen. Nach der Bestätigung der Förderfähigkeit können die Waldflächen im Folgejahr beantragt werden.
Kompaktübersicht der genannten Dateien zum Download
- Flyer Förderung Natura 2000 (PDF, 2,19 MB)
- Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie (Wald EARL M-V)
- Leitfaden Erfassung der Habitatsbaumkarten
- Formular Flächenidentifizierung
- Ausfüllhinweise Maßnahmentagebuch
- Formular Übernahmeverpflichtung Natura2000
- Merkblatt zur Wald- Erschwernisausgleichsrichtlinie
- Natura2000 Einführung