ELER-Richtlinie

eler

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen bei Maßnahmen, die Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich von den Forstämtern des Landes M-V zu den einzelnen Fördermaßnahmen beraten zu lassen!

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft gilt derzeit die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V).

Bei einigen Fördertatbeständen (siehe Merkblätter) ist für deren Beantragung durch private und kommunale Waldbesitzer mit mehr als 100 ha Waldeigentum im Land M-V eine Voraussetzung, dass ein nach § 11 Absatz 4 des Landeswaldgesetzes anerkanntes Forsteinrichtungswerk (nicht älter als zehn Jahre) vorliegt.

Anforderungen an Forsteinrichtungswerke im Privat- und Körperschaftswald

Informationen, Merkblätter und Antragsformulare

Aktuell ist keine Neubeantragung von Fördermitteln möglich!

Durch Abschluss der Förderperiode ELER II ist eine Antragstellung auf Grundlage der aktuellen ELER-Förderrichtlinie (ForstELERFöRL M-V) nicht mehr möglich. Eine Nachfolgerichtlinie für die Förderperiode ELER III ist in Erarbeitung. Bei Fragen zur Fortführung der ELER-Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Forstamt.

Ansprechpartner über ihr zuständiges Forstamt: