ELER-Richtlinie
Informationen, Merkblätter und Antragsformulare
Aktuell ist keine Neubeantragung von Fördermitteln möglich!
Durch Abschluss der Förderperiode ELER II ist eine Antragstellung auf Grundlage der aktuellen ELER-Förderrichtlinie (ForstELERFöRL M-V) nicht mehr möglich. Eine Nachfolgerichtlinie für die Förderperiode ELER III ist in Erarbeitung. Bei Fragen zur Fortführung der ELER-Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Forstamt.
Kalamitätsvorsorge durch Laubholzunterbau
Unterbau von einschichtigen Nadelholzbeständen mit Laubholz in kalamitätsgefährdeten Wäldern. Nachbesserung von gefährdeten Unterbauten innerhalb der ersten fünf Jahre nach Anlage, sofern der Pflanzenausfall auf natürliche Ereignisse zurückzuführen ist.
Steigerung des Freizeitwertes der Wälder
Zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder werden insbesondere die Ausweisung/Anlage von Rad-, Wander-, und Reitwegen, der Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen, die Erschließung wertvoller Waldteile sowie die Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden gefördert.
Waldbrandvorsorgemaßnahmen
In Gebieten mit hohem und mittlerem Waldbrandrisiko wird die Anlage/Unterhaltung von Wundstreifensystemen, die Anlage/Modernisierung von Wasserentnahmestellen sowie die Anlage/Modernisierung von kurzen, unversiegelten Verbindungswegen zwischen Wasserentnahmestellen und Hauptfahrwegen gefördert.
