GAK-Richtlinie

gak

Die nichtstaatlichen Waldbesitzenden werden wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert sowie durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt. Dies geschieht insbesondere durch Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich von den Forstämtern des Landes M-V zu den einzelnen Fördermaßnahmen kostenlos beraten zu lassen!

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft gilt derzeit die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (ForstGAKFöRL M-V).

Bei einigen Fördertatbeständen (siehe Merkblätter) ist für deren Beantragung durch private und kommunale Waldbesitzer mit mehr als 100 ha Waldeigentum im Land M-V eine Voraussetzung, dass ein nach § 11 Absatz 4 des Landeswaldgesetzes anerkanntes Forsteinrichtungswerk (nicht älter als zehn Jahre) vorliegt.

Anforderungen an Forsteinrichtungswerke im Privat- und Körperschaftswald

Informationen, Merkblätter und Antragsformulare

Ansprechpartner über ihr zuständiges Forstamt: