Forstliche Rahmenplanung & öffentliche Waldfunktionen
Die forstliche Rahmenplanung ist darauf gerichtet, die wichtigen Funktionen, die der Wald für die Gesellschaft erbringt – die Holzerzeugung, den Umwelt-, Ressourcen- und Naturschutz, den Klimaschutz, die Erholung und Gesundheit der Bevölkerung sowie Kultur und Forschung – darzustellen und zu sichern.
Die Forstliche Rahmenplanung dient der Ordnung und Verbesserung der Forststruktur und ist darauf gerichtet, die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen Funktionen des Waldes zu sichern. Sie ist das Instrument, um Ziele und Wege zur Walderhaltung, zur Waldentwicklung und zur funktionengerechten Waldbewirtschaftung für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu formulieren. Forstliche Rahmenpläne enthalten -entsprechend der großräumigen Betrachtungsweise- allgemeine Leitlinien und Entscheidungshilfen für Planungen und Maßnahmen, die den Wald betreffen. Die in Text und Karten dargestellten Fakten zu Wald und Forstwirtschaft sowie die wesentlichen Entwicklungsziele finden nach Abwägung mit anderen Raumnutzungen Eingang in die Landesplanung, z. B. in das Landesraumentwicklungsprogramm oder die Regionalen Raumentwicklungsprogramme.
Als landesweites forstliches Fachgutachten wurde 2002 das Gutachtliche Waldentwicklungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Es dient als langfristige Strategie im Umgang mit dem Wald. Es werden allgemeine Entwicklungsziele für den Wald formuliert sowie Empfehlungen für Waldbesitzer und die Forstwirtschaft im Land gegeben. Das Gutachtliche Waldentwicklungsprogramm enthält neben dem Textband landesweite Übersichtskarten zu den Themenbereichen Waldflächen/Waldflächenverteilung, Waldumbaupotenzial, Waldeigentum/Forstamtsstruktur, historische Waldflächenveränderung, ausgewählte Waldbeeinträchtigungen, ausgewählte Waldfunktionen sowie zum wuchsbezirksbezogenen Waldmehrungspotenzial.
Als fachliche Teilpläne liegen für Mecklenburg-Vorpommern flächenkonkret und landesweit die Waldfunktionenkartierung 2016 - (Maßstab 1:25.000) und die Waldmehrungsplanung auf naturräumlicher Grundlage - (Maßstab 1:50.000) vor.
Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. In der Regel werden diese Waldfunktionen auf der gesamten Waldfläche erbracht. Lokal und regional können bestimmte Waldfunktionen jedoch eine besonders hohe Bedeutung haben. Die Darstellung dieser Waldfunktionen ist Aufgabe der Waldfunktionenkartierung. Sie erfasst die verschiedenen Funktionen der Wälder im Sinne einer Inventur, wobei nicht nur förmlich durch Rechtsverordnung ausgewiesene Flächen berücksichtigt werden, sondern auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung wichtige Schutzfunktionen erfüllen.
Die Waldfunktionenkartierung ist Aufgabe der forstlichen Rahmenplanung und wurde zum Stichtag 01.01.2016 fertig gestellt. Sie informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit besonders bedeutenden Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere:
- bei forstbehördlichen Entscheidungen wie z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen
- bei Planungen einer Inanspruchnahme von Waldflächen, denn Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen
- bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung beachtet werden
- als Grundlage der forstlichen Rahmenplanung
- bei der Ausweisung von Schutz-, Erholungs-, Kur- und Heilwald nach §§ 21, 22 Landeswaldgesetz M-V
- bei der Ausrichtung von forstlichen Förderprogrammen, Projekten und Plänen (z. B. Walderholung und -naturschutz).
- als Grundlage für das Berechnungsmodell zur Bewertung von Waldfunktionen bei Waldumwandlungen und Kompensation in M-V (Forstrechtlicher Ausgleich), Waldfunktionenbewertungsverordnung
- die Waldfunktionenkarten liefern wichtige Aussagen und Daten für Berichte u. a. Veröffentlichungen (z. B. Forstbericht, Zertifizierung, Bundesregierung, EU)
Ausführliche Informationen zum Thema Waldfunktionen mit Ausweisungskriterien und waldbaulichen Empfehlungen sind im Erläuterungsband zur Waldfunktionenkartierung 2016 zu finden.
Die Waldfunktionenkarten sind für jedermann im GeoPortal.MV (GAIA-Professional, Ordner Forst) einsehbar. Zusätzlich ist im GeoPortal.MV der Abruf von Geodaten zu den Waldfunktionen über einen Webservice möglich. Kartenausdrucke sind im Maßstab 1:25.000 landesweit flächendeckend verfügbar und können in den zuständigen regionalen Forst- und Nationalparkämtern eingesehen werden. Auf Wunsch können auch Geodaten bzw. Karten im PDF-Format bereitgestellt werden (Ansprechpartner: Herr Rademacher, Tel. 03994/235 – 303).
Publikationen entnehmen Sie bitte unseren Fachveröffentlichungen.
Mecklenburg-Vorpommern zählt mit einem Waldanteil von etwa 25 % zu den waldärmsten Bundesländern Deutschlands. Die Waldmehrung dient der Verbesserung des Naturhaushaltes und ist ein Beitrag zur extensiven, ökologiegerechten Landnutzung. Insbesondere folgende Argumente sprechen für eine Erhöhung des Waldanteils in Mecklenburg-Vorpommern:
- Wald speichert Kohlenstoff aus der Atmosphäre und trägt somit zum Klimaschutz bei
- neuer Wald erhöht das nachwachsende Rohstoff- und Energiepotenzial kommender Jahrzehnte
- neuer Wald schafft neuen Lebensraum für Tiere und Pflanzen und trägt zum Biotopverbund bei
- neuer Wald verbessert die Schutzfunktionen und den Erholungswert der Landschaft
- die Aufforstung von Agrarflächen führt zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion und wird im Rahmen der Agrarpolitik gefördert.
Die Waldmehrung ist daher in Mecklenburg-Vorpommern erklärtes Ziel der Landespolitik (vgl. Landesraumentwicklungsprogramm 2016).
Zur räumlichen Differenzierung der Waldmehrung liegt landesweit eine Waldmehrungsplanung auf naturräumlicher Grundlage vor, die in Zusammenarbeit mit D. KOPP erstellt wurde. Hierzu wurde anhand der forstlichen Standorts- und Naturraumerkundung für abgegrenzte Naturraummosaike mit gleichen standörtlichen Bedingungen ein Bewaldungsziel (ist gleich Potenzial) hergeleitet, welches sich am langfristigen Bewaldungsziel von 30 % der Landesfläche orientiert. Dabei wurde die Eignung der Mosaike für die Landwirtschaft berücksichtigt und die Zielbewaldung entsprechend abgestuft. So nimmt beispielsweise die forstwirtschaftliche Nutzungseignung eines Naturraumes gegenüber der landwirtschaftlichen zu, je sandiger die Böden sind, je bewegter das Relief ist oder wenn die Böden als sehr trocken oder sehr nass charakterisiert sind.
Die Karten liegen im Maßstab 1:50.000 vor und können in den Forstämtern vor Ort eingesehen werden.
Schutzwälder nach § 21 LWaldG M-V
Waldflächen können regional eine besondere Bedeutung für den Schutz von Küsten, Böden, Luft und Klima, den Erhalt von Genressourcen oder die Wahrung kulturhistorisch bedeutsamer Waldbewirtschaftungsformen aufweisen. Nach § 21 LWaldG besteht die Möglichkeit, solche Wälder auf Antrag oder von Amts wegen durch Erklärung zum Schutzwald per Verordnung zu sichern und zu erhalten. Die Verordnungen definieren Maßnahmen, die über die allgemeinen Regelungen zur ordnungsgemäßen und nachhaltigen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Landeswaldgesetz hinausgehen und deren Durchführung bzw. Unterlassung für die langfristige Sicherung des Schutzzweckes erforderlich sind. Diese können je nach Schutzzweck sehr unterschiedlich sein.
In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt acht Waldgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.264 Hektar als Schutzwald nach § 21 LWaldG M-V ausgewiesen.
- Schutzwald Kopfhainbuchenniederwald Jassewitzer Busch
- Schutzwald Lüblow
- Schutzwald im Naturschutzgebiet Küstenlandschaft zwischen Priwall und Barendorf mit Harkenbaek
- Schutzwald im Naturschutzgebiet Quaßliner Moor
- Schutzwald Ivenacker Hudewald
- Schutzwald Nossentiner Kiefernheide
- Schutzwald Holzbirnenwald Cramon
- Schutzwald Lubmin
Die räumliche Lage der Schutzwälder ist für jedermann im GeoPortal.MV (GAIA-Professional, Ordner Forst M-V) einsehbar. Zusätzlich ist im GeoPortal.MV der Abruf von Geodaten zu den Schutzwäldern über einen Webservice möglich.
Waldkennzeichenverordnung

Im Mai 2019 trat mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V die Waldkennzeichenverordnung in Kraft. Damit wurde in Mecklenburg-Vorpommern als erstem Bundesland eine rechtliche Regelung zur einheitlichen Kennzeichnung von Schutzgebieten nach Forstrecht geschaffen. Die Kennzeichnung besteht aus einer Kombination von dunkelgrünen Wort- und hellgrünem Bildzeichen und dient der Kennzeichnung von Schutz-, Erholungs-, Kur- oder Heilwäldern im Gelände. Die dafür entwickelte Bildmarke stellt sinnbildlich eine menschliche Gestalt in Anlehnung an Da Vincis Vitruvianischen Menschen und gleichzeitig die Silhouette eines Baumes dar. Die Bildmarke ist mittlerweile markenrechtlich europaweit geschützt. Durch die Platzierung der Schilder in den Waldeingangsbereichen, an Waldparkplätzen oder Informations-einrichtungen ist für Waldbesucher der Schutzstatus des Waldgebietes nach Forstrecht – ähnlich wie bei der Naturschutzeule nach Naturschutzrecht - nun direkt im Gelände erkennbar.
