Forstsaatgut
Forstliches Vermehrungsgut
Die Bedeutung des Forstvermehrungsgutes liegt in der Verpflichtung, den Wald in seiner Ertragsfähigkeit zu erhalten, Genressourcen zu sichern und den Aufbau stabiler und ökologisch vielfältiger Wälder zu gewährleisten.
Es wird in Mecklenburg-Vorpommern zur nachhaltigen Deckung des Bedarfs aller Waldbesitzarten in wirtschaftlich sinnvoller Weise gewonnen. Forstliches Vermehrungsgut von Baumarten, welche dem neuen Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, dürfen nur beerntet werden, wenn die Ausgangsbestände zugelassen sind.
Dazu finden auf Antrag der Waldbesitzer jährlich Bereisungen eines durch die Oberste Forstbehörde berufenen Gutachterausschusses statt. Die hierbei zugelassenen Bestände werden in ein Erntezulassungsregister eingetragen. Bäume oder Bestände deren Vermehrungsgut für nichtforstliche Zwecke verwendet werden soll, werden durch die Unteren Forstbehörden zugelassen.
In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Kompetenzzentrum für forstliche Nebenproduktion die Aufgabe der Landesstelle nach dem Forstvermehrungsgutgesetz wahr.
Weitere Informationen zu Forstvermehrungsgutrecht und -ernte können der Landesdurchführungsverordnung zum Forstvermehrungsgutgesetz, dem Erlass zur Ernte und Bereitstellung von forstlichem Vermehrungsgut in Mecklenburg-Vorpommern und dem Erlass über Herkunftsgebiete für Forstvermehrungsgut zur Verwendung im Land Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden.
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Heft B1: Forstvermehrungsgutgesetz | 0,06 MB | |
Heft B2 Teil I: Verordnungen und Erlasse zum Forstvermehrungsgutrecht | 0,09 MB | |
Heft B2 Teil II: Verordnungen und Erlasse zum Forstvermehrungsgutrecht | 1,36 MB | |
Heft B3: Hinweise zur Forstsaatguternte | 0,45 MB |