Bewirtschaftungsgrundsätze
Welche Grundsätze sind zu beachten?
Waldbesitzende können ihren Wald eigenständig und eigenverantwortlich bewirtschaften. Allerdings müssen sie sich dabei nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft richten. Wesentliche Grundsätze bei der Bewirtschaftung des Waldes (§ 12 LWaldG) sind insbesondere:
- den Boden und die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten,
- die nachhaltige Holzproduktion und die Erhaltung des Waldes als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt zu sichern,
- Kahlschläge hiebsunreifer Bestände und auf größeren Flächen zu vermeiden,
- Verjüngungsmaßnahmen mit standortgerechten und geeigneten Baumarten vorzunehmen,
- Forstkulturen und Naturverjüngungen ausreichend zu ergänzen, zu pflegen und zu schützen,
- die Bestände schonend zu läutern und zu durchforsten, den Bodenschutzmaßnahmen und der naturnahen Gestaltung sowie Pflege der Waldränder besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
- auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglichst zu verzichten und den biologischen Forstschutz weitgehend anzuwenden,
- bei der Erschließung des Waldes Aspekte der Landschafts-, Boden- und Bestandeserhaltung zu beachten,
- möglichst biogene Schmier- und Kraftstoffe bei maschinellen Arbeiten im Wald einzusetzen, auf Wilddichten hinzuwirken, die dem Wald und seiner Verjüngung angepasst sind sowie
- Maßnahmen der Wildschadensverhütung durchzuführen.