Heilwälder

Rechtliche Ausweisung der Erholungs-, Kur- und Heilwälder in Mecklenburg-Vorpommern
Entsprechend § 22 Landeswaldgesetz M-V kann die Forstbehörde auf Antrag per Rechtsverordnung einen Wald zu Erholungs-, Kur- oder Heilwald erklären. Der Wald wird dadurch rechtlich geschützt und so gestaltet und entwickelt, dass er den spezifischen Erholungs- bzw. Gesundheitsfunktionen vorrangig entspricht. Die Verordnung trifft dazu Regelungen über die durchzuführenden, zu duldenden oder zu unterlassenden Maßnahmen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung können Sie sich über das Thema Erholungs-, Kur und Heilwälder, deren erforderliche Voraussetzungskriterien für die Flächenauswahl sowie über wichtige Schritte im Ausweisungsprozess informieren. Zusätzlich werden Hinweise über Finanzierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten genannt.
Unsere Kur- und Heilwälder im Überblick
Fotos: Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.



