Waldausgleich & Kompensation

nach §15 Abs. 11 Landeswaldgesetz M-V

Waldumwandlung

Der Wald in Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Naturreichtümern des Landes und ist unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage der Menschen sowie Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Wald ist wegen seiner umfassenden Bedeutung und seiner Nutz- Schutz- und Erholungsfunktionen dauerhaft zu schützen, zu erhalten und zu mehren.

Dennoch wird Wald unter anderem für notwendige Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Radwege und Energietrassen genutzt und umgewandelt. Bei einer Waldumwandlung wird Wald mit Genehmigung der Forstbehörde dauerhaft oder vorübergehend in eine andere Nutzungsart überführt. Damit keine Waldfläche in Mecklenburg-Vorpommern verloren geht, muss für die Waldumwandlung als Kompensation an anderer Stelle neuer Wald geschaffen werden. Dieser Waldausgleich wird zunehmend über „Waldpunkte“ erbracht.

Durch ein Berechnungsmodell können die einzelnen Funktionen des Waldes, unterteilt nach Nutzfunktion, Schutzfunktion und Erholungsfunktion sowie deren örtliche Bedeutung, bewertet werden. Vorteile dieses Modells sind neben der Schnelligkeit und der Nachvollziehbarkeit vor allem die Bewertung nach landesweit einheitlichen Kriterien. Das Berechnungsmodell bildet somit die ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung eines Waldes für die Gesellschaft in Waldpunkten ab.

Die Waldfunktionenbewertungsverordnung (WaldFBewVO M-V) trat am 24.12.2021 als rechtliche Grundlage für die Bewertung von Eingriff und Ausgleich bei Waldumwandlungen nach § 15 LWaldG in Kraft. Diese Verordnung ersetzt das Schreiben vom 14.07.2015, mit dem das Landwirtschaftsministerium den Verfahrensvorschlag der Landesforstanstalt zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich bei Waldumwandlungen nach § 15 LWaldG anerkannt hat. Das Verfahren entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 15 Abs. 5 Nr. 1 LWaldG und ist fachliche Grundlage für die Anerkennung von Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Folgen einer Umwandlung nach § 15 Abs. 11 LWaldG.

Die praktische Grundlage für die Berechnung des Kompensationsbedarfs einer Waldumwandlung sowie für die Bewertung von Ersatzaufforstungen als Kompensationsmaßnahme ist das Berechnungsmodell „Bewertung von Waldfunktionen bei Waldumwandlung und Kompensation in MV“.

Die Bewertung von Waldfunktionen bei Waldumwandlungen und Kompensationen erfolgt für sämtliche Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren durch die zuständige untere Forstbehörde. Für Waldumwandlungen und Ersatzaufforstungen werden über das Kartenprogramm „ForstGIS-GAIA“ Werte für die Funktionen des Waldes, unterteilt nach Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, sowie eine Wertung der (örtlichen) Bedeutung dieser Funktionen ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die Waldpunkte für die Waldumwandlungs- und Ersatzaufforstungsfläche berechnet. Zugrunde liegen hier verschiedenste flächendeckende Datengrundlagen in digitaler Form. Dies sind z.B. Karten der Landesforstanstalt wie die Waldfunktionenkartierung, aber auch Geodaten der regionalen Raumentwicklung oder des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz u. Geologie (LUNG).

Eine Waldumwandlung ist ausgeglichen, wenn die dafür berechnete Anzahl an Waldpunkten durch eine bereits erfolgte Ersatzaufforstung bereitgestellt werden kann.

Hinweis: Für die forstrechtliche Kompensation von Waldumwandlungen werden nur Waldpunkte anerkannt. Die Kompensation mit Ökopunkten nach dem Naturschutzrecht ist nicht möglich.

Für den Verlust von Waldflächen und für die Neuwaldbildung (Erstaufforstungen bzw. Ersatzaufforstungen) werden auf Grundlage der Waldfunktionenbewertungsverordnung M-V und des Berechnungsmodells Waldpunkte ermittelt. Der Ausgleich der negativen Auswirkungen einer Waldumwandlung kann durch Anerkennung von Erstaufforstungen als sogenannte Waldkompensationspools bei der unteren Forstbehörde oder Erwerb von Waldpunkten aus bereits anerkannten Waldkompensationspools erbracht werden. Grundlage für die Anerkennung ist die formelle Antragstellung vor Beginn der Aufforstung.

Ein Verzeichnis der aktuellen Waldkompensationspools wird durch den Fachbereich Forsthoheit geführt. Vorhabensträger, die für eine notwendige Waldumwandlung einen Ausgleich erbringen müssen, bekommen vom Fachbereich Forsthoheit Informationen zu den aktuellen Waldkompensationspools.

Die im Waldkompensationspoolverzeichnis erfassten Kompensationsflächen für den forstrechtlichen Waldausgleich nach § 15 Abs. 5 und 11 LWaldG sind für jedermann im GeoPortal.MV (GAIA-MVlight oder GAIA-MVprofessional, Ordner Forst, Unterordner Ersatzaufforstungen/Kompensationspools) einsehbar. Zusätzlich ist im GeoPortal.MV der Abruf von Geodaten über einen Webservice möglich.

Kontakt

Sachgebietsleiter für Genehmigungen im Rahmen der Erneuerbaren Energien (Windenergie, Photovoltaik, Energietrassen), Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
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Sachbearbeiterin
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