Waldumwandlung ist notwendig für sicheren Hochwasserschutz

Nr.316/2014  | 29.10.2014  | Wald-MV  | Wald M-V

„Die Kritik des BUND an der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme an der Elbe weise ich ausdrücklich zurück“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz anlässlich der heutigen Pressemitteilung des BUND.

„Ein Verzicht auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Hochwasserabflussprofils, zu dem auch die Holzungsmaßnahme gehört, steht nicht zur Debatte. Insbesondere Buschwerk führt dazu, dass sich bei jedem Hochwasser das mitgeführte Sediment und Treibsel absetzt und zu einer Aufhöhung des Vorlandes führt. Probegrabungen an den Buhnenwurzeln belegen dies. Eine Alternative dazu wären Deicherhöhungen, die jedoch auch zu großen Eingriffen in das Ökosystem führen würden und ungleich teurer wären. Andere Alternativen wären Entsiedlungen oder die völlige Umgestaltung des Hochwasserschutzsystems in Ringeindeichungen für die Ortschaften. Das führt zum Verlust von wertvollem Nutzungsraum in der Kulturlandschaft Elbe und ist kurz- bis mittelfristig nicht zu erreichen“, erklärte Minister Dr. Till Backhaus.

Die Waldumwandlung befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren, wobei der BUND von der unteren Naturschutzbehörde beteiligt worden ist. Die Stellungnahme des BUND wird in der Planung berücksichtigt. Bestandteil der zur Genehmigung eingereichten Unterlagen sind auch Kohärenzmaßnahmen, die den Ausgleich des auf der Fläche bei Boizenburg geplanten Eingriffs darstellen. Es wird einen vollständigen Funktionsausgleich der durch die Maßnahme beeinträchtigten Fläche geben. „Hinzu kommt, dass die Fläche nicht vollständig abgeholzt wird. Einzelbäume und Baumgruppen werden erhalten. Daher ist der Begriff „Waldumwandlung“ durchaus gerechtfertigt“, unterstrich der Minister.

Die Holzungsmaßnahmen sind Teil eines Gesamtkonzeptes, das gemeinsam mit Niedersachsen bearbeitet wird. Dazu gehören beispielsweise auch Deichrückverlegungen, die jedoch noch nicht endgültig beurteilt und zur Ausführung vorbereitet sind. Dies wird im Rahmen des erst kürzlich durch die UMK beschlossenen Nationalen Hochwasserschutzprogramms geschehen. Auch das Land Schleswig-Holstein ist in die Bearbeitung des Konzeptes eingebunden. Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms werden auch am Oberlauf der Elbe weitere Maßnahmen der Hochwasserrückhaltung umgesetzt werden.