Landschaftspflege
Die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Landschaftspflege (PdLRL MV) vom 22.10.2015 trat zum 31.12.2023 außer Kraft. Neubewilligungen sind nicht mehr möglich. Bitte sehen Sie von der Einreichung neuer Förderanträge ab. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden die letzten Auszahlungen der laufenden Förderprojekte getätigt. Über die Fortführung der Landschaftspflege-Förderung werden wir Sie demnächst informieren.