Waldnaturschutz

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Walderhaltung

Waldnaturschutz

Was ist ein Fachbeitrag Wald?

Die Mitgliedstaaten müssen für die FFH-Gebiete gemäß Artikel 6, Absatz 1 der FFH-Richtlinie geeignete Maßnahmen festlegen, die gegebenenfalls für konkrete Gebiete Bewirtschaftungspläne inkl. Erhaltungsmaßnamen enthalten. Außerdem besteht die Verpflichtung geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in den Schutzgebieten die Verschlechterung von Lebensraumtypen und die Störung von Arten der Richtlinien-Anhänge II, III, IV zu vermeiden, sofern sich diese Störungen erheblich auswirken können (Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie).
Die Erarbeitung der FFH-Fachbeiträge Wald für ein gesamtes FFH-Gebiet in M-V ist Aufgabe der Naturschutzverwaltung. Die Wälder werden hierbei durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern -Anstalt des öffentlichen Rechts- bearbeitet. Die Fachbeiträge – Wald werden dann der Naturschutzverwaltung zur Fertigstellung der FFH-Managementpläne übergeben. Grundlage für die Qualifizierung und Bewertung der Waldlebensraumtypen bildet die Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen (2011).

Erstellung der Fachbeiträge Wald im Wald

Nur wenn alle Betroffenen umfassend beteiligt werden, kann der Schutz des Natura 2000-Netzwerks gelingen.

Ein Managementplan ist die Leitlinie des staatlichen Handelns, er hat keine rechtliche Bindungswirkung für die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer. Im Managementplan werden gebietsspezifisch Informationen zu den vorhandenen Schutzgütern und ihrem Erhaltungszustand erarbeitet sowie erforderliche Maßnahmen dargestellt.

Diese Maßnahmen sollen vorrangig über freiwillige Leistungen der Eigentümer:innen beziehungsweise Bewirtschafter:innen umgesetzt und mit Fördermitteln finanziert werden.

Die Landesforst MV erstellt für die FFH-Managementpläne die notwendigen Fachbeiträge Wald. Diese Fachbeiträge werden durch die Naturschutzverwaltung in die FFH-Managementpläne integriert. Für alle Waldflächen in den FFH-Gebieten sind die Fachbeiträge abschließend erstellt worden.

Auftaktveranstaltung für die FFH-Fachbeiträge Wald

Bevor ein Gebiet bearbeitet wurde, wurden die Waldbesitzer:innen bei den Auftaktveranstaltungen in den einzelnen Gebieten informiert. Die Grundlagen und Hintergründe der FFH-Richtlinie sowie das örtliche Gebiet wurden vorgestellt.

Grundsätzlich wurde jede/r Grundbesitzer:in im Gebiet persönlich zur Auftaktveranstaltung eingeladen. Für Großgebiete mit vielen hundert bis mehreren tausend Grundbesitzer:innen waren Sonderlösungen erforderlich, die den Verwaltungsaufwand im Rahmen halten.

Ergebnisse der Ersterfassung 2006-2013

Die Ersterfassung der FFH-Waldlebensraumtypen wurde durch die LFoA MV im Zeitraum 2006-2013 durchgeführt. Dabei wurden 132.500 Hektar Wald in den Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung taxiert und beschrieben. Es wurden dabei 38.230 Hektar Wald als Waldlebensraumtyp ausgewiesen und bewertet. Von den 12 FFH-Waldlebensraumtypen (WLRT), die in Mecklenburg-Vorpommern vorkommen, ist der Waldmeister-Buchenwald (EU-Code 9130) der Waldlebensraumtyp mit der größten Flächenausbreitung (ca 21.700 Hektar). Die flächenmäßig kleinsten WLRT sind die beiden Kiefernwälder, Flechtenkiefernwald (WLRT 91T0) mit zirka sieben Hektar und Sarmatischer Steppenkiefernwald mit zirka sechs Hektar.

WLRT 2180     9110  9130 9150 9160 9180* 9190
  Bewaldete Küstendünen Hainsimsen-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald Kalk-Buchen-wald Sternmieren-Eichen-Hainbuchen-wald Schlucht- und Hang-mischwald Bodensaurer Eichenwald
Fläche (ha) 3.767,01 6.342,23 21.721,34 45,07 571,15 118,10 106,37
WLRT 91D0*  91E0* 91G0* 91T0   91U0
  Moorwald Erlen-Eschenwald Pannonischer Eichenwald Flechten-Kiefern-wald Sarmatischer Steppen-Kiefernwald
Fläche (ha) 1.363,30 4.128,41 54,03 7,18 5,69

 

waldlebensraumtypen.png

Die großflächigen Waldlebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwal und Waldmeister-Buchenwald befinden sich zu 97 % in sehr gutem und gutem Erhaltungszustand.

erhaltungszustand-buche.png

Die Erhaltungszustände der Waldlebensraumtypen wurden sehr überwiegend als gut und sehr gut bewertet.
Ungünstige Erhaltungszustände (C) kommen in den WLRT 91D0* Moorwald und WLRT 91E0* Erlen-Eschenwald vor.

erhaltungszustand.png

Ursachen für diese ungünstigen Erhaltungszustände sind unter anderem folgende:
•    großflächige Melioration der Gesamtlandschaft
•    verringerte Niederschlagsmenge
•    Absenkung des pflanzenverfügbaren Grundwasserspiegels
•    Eschentriebsterben
In den Fachbeiträgen Wald wird auf die Ursachen gebietsbezogen eingegangen. Mit der örtlichen Maßnahmenplanung wird dem Waldeigentümer die Möglichkeit und event. auch die Finanzierbarkeit von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen aufgezeigt.

Beratung und Förderung

Für alle Waldbesitzer:innen besteht die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch die Mitarbeiter:innen der Landesforst MV. Sie beantworten fachliche und rechtliche Fragen, beraten zu waldbesitzindividuellen Lösungen für die Umsetzung von Natura 2000 und informieren über Förderungsmöglichkeiten.

FFH-Waldlebensraumtypen

 

Aufgaben der Landesforst MV

Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen und Arten im Wald

Im Jahr 2006 begann die Erfassung und Bewertung von Waldlebensraumtypen in den FFH-Gebieten. Basierend auf der „Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Lebensraumtypen“ (Herausgeber Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz) wurden die Lebensraumtypen identifiziert und bewertet. Anhand der Bewertung des Erhaltungszustandes wurden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorgeschlagen. Jedem Waldeigentümer ist die Chance eingeräumt worden sich daran zu beteiligen. Nach Abschluss der Planungen wurden die so entstandenen „Fachbeiträge Wald“ durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz geprüft. Allen Naturschutzbehörden und allen interessierten Waldeigentümer wurden die Fachbeiträge bereitgestellt.

Zustandsüberwachung der FFH-Gebiete

Zur Umsetzung der FFH-Richtlinie ist für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine regelmäßige Zustandsüberwachung der Lebensraumtypen und Artenhabitate wesentliches Element um eine dauerhafte Erhaltung der Schutzziele zu gewährleisten. Da bis 2013 alle Waldflächen in den FFH-Gebieten erstmals grundlegend erfasst und bewertet wurden, ist es nun notwendig auch regelmäßig diesen „Erstzustand“ zu sichern.

Ab 2016 beginnt die Landesforst MV daher mit einer geordneten regelmäßigen Zustandsüberwachung aller Waldflächen in den FFH-Gebieten. Im Zuge der Forsteinrichtung der Landeswaldflächen werden dann alle FFH-Waldflächen des jeweiligen Forstrevieres mit erfasst und anschließend bewertet. Damit sichert die Landesforst MV in einem 10jährigen Turnus eine dauerhafte gleichmäßige Überwachung der Schutzgüter des Waldes in den FFH-Gebieten.

Monitoring und Berichtspflicht an die EU

Für das Monitoring und die Berichtspflicht an die EU sind die Naturschutzbehörden zuständig. In einem Zeitraum von 6 Jahren werden die aktuellen Zustände der Erhaltungszustände eingeschätzt und für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zusammengestellt. Auf dieser Grundlage wird für die gesamte EU pro biogeographischer Region der Erhaltungszustand aller Lebensraumtypen und Arten ermittelt.

Bezeichnung Format Größe
Karte der Biogeografischen Regionen PDF 0,48 MB

Beratung bei der Waldbewirtschaftung

Durch das Landeswaldgesetz wird jedem Waldeigentümer eine forstliche Beratung durch die Landesforst MV garantiert. In dieser Beratung können durch den Waldeigentümer auch die Fragen zur EU-FFH- oder EU-Vogelschutz-Richtlinie erörtert werden. Wenden Sie sich dabei an Ihr zuständiges Forstamt.

Zusätzlich zu dieser Beratung können Sie sich bei speziellen Fragen zum Netz Natura 2000 im Wald auch an die Referenzstelle Natura 2000 wenden.

Maßnahmenplanung

Im Rahmen der Zustandsüberwachung wird für alle Waldlebensraumtypen sowie für die Bezugsräume geschützter Vogelarten eine flächenbezogene Maßnahmenplanung durchgeführt.

Ziel der Maßnahmenplanung (Art. 2 Abs. 2 der FFH-Richtlinie) ist der Schutz, die Entwicklung oder die Wiederherstellung des „günstigen“ Erhaltungszustands der wildlebenden Arten und natürlichen Lebensräume.

Die Maßnahmen sind in drei Kategorien eingeteilt. Die Auswahl der Maßnahmen hängt maßgeblich von der Bewertung des Waldlebensraumtypes ab.

  • Schutzmaßnahmen (Ws): Ziel ist der Erhalt oder die notwendige Stabilisierung des aktuellen „günstigen“ Zustandes. Diese Maßnahmen sind verpflichtend für alle Waldbesitzer um den Waldlebensraumtyp zu erhalten.
  • Entwicklungsmaßnahmen (We): Verbesserung des aktuellen Zustandes eines Waldlebensraumtyps. Die Durchführung erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Wiederherstellung (Ww): Bei Verlust eines WLRT oder bei Verschlechterung des Erhaltungszustandes muss der Waldbesitzer mindestens den alten Zustand wiederherstellen.

Bezeichnung Format Größe
FFH-Maßnahmenplanung PDF 0,05 MB

Maßnahmenplanung für geschützte Vogelarten

Bei durch die FFH-Richtlinie geschützten Vogelarten (Schwarzspecht, Mittelspecht, Schwarz- und Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch sowie dem Zwergschnäpper) zielt die Maßnahmenplanung auf Verbesserung und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ab. Beplant werden die auf den Lebensraumansprüchen der Arten basierenden Bezugsräume im Wald. Für den Rotmilan sind das zum Beispiel alle Laub- und Laubmischwälder mit einem Abstand von bis zu 250m zu Waldaußenrändern oder große Freifläche ab 10 ha im Wald. Die Lage und Größe der Bezugsräume können Sie dem Fachbeitrag Wald (ab 2018) entnehmen.

Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie groß ist die enthaltene Waldfläche?

Die Gesamtfläche der 295 Natura 2000-Gebiete beträgt ca. 671.000 ha, davon ca. 222.000 ha Wald (ca. 41,5 % der Waldfläche Mecklenburg-Vorpommerns).

Warum wurde meine Waldfläche als Gebiet ausgewählt?

Bestandteil des Netzes Natura 2000 sollen Gebieten sein, in denen bestimmte, europäisch bedeutsame Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten vorkommen und in einem günstigen Zustand erhalten werden sollen. Die ausgewählten Gebiete sind nach naturschutzfachlicher Einschätzung hierfür geeignet und notwendig.

Ist mein Grundstück durch das Natura 2000-Netz betroffen?

Die offiziellen, an die EU gemeldeten Übersichtskarten im Maßstab 1:25.000 und die Gebietsbeschreibungen können bei den Landkreisen und Gemeinden eingesehen werden.

Waldeigentümer können sich im zuständigen Forstamt speziell informieren:

  • Liegt das Waldstück im Gebiet?
  • Kommen Lebensraumtypen und Arten in dem Gebiet vor?
  • Gibt es forstlichen Informationen für das Waldstück?

Während der Erstellung Fachbeiträge-Wald erfolgte eine Feinabgrenzung im Maßstab 1:5.000, um für jede Waldfläche konkrete Aussagen treffen zu können, ob es innerhalb oder außerhalb des Gebiets liegt. Die Feinabgrenzung kann die offizielle Abgrenzung aber nicht nachträglich verändern, sondern bewegt sich allenfalls im Bereich der Zeichenungenauigkeit. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit im Gelände.

Auf welcher Grundlage wurden Lebensraumtypen und Arten in den Gebieten gemeldet? Kann man die Daten einsehen?

Die Naturschutzverwaltung ist für die laufende Erfassung von naturschutzrechtlich relevanten Schutzgütern zuständig. Sie verfügt über einen umfangreichen Datenbestand aus verschiedenen Kartierungen. Zusätzlich wurden Erkenntnisse örtlicher Experten zum Vorkommen bzw. Nicht-Vorkommen bestimmter Biotoptypen, von Tier- und Pflanzenarten oder zur aktuellen Situation genutzt.

Die Forstverwaltung verfügt für den Wald aller Besitzarten über die beste Ortskenntnis, kann aber in der Regel auf keine naturschutzfachlichen Kartierungen oder Arterhebungen zurückgreifen.

Für konkrete Angaben sollte man die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises um fachliche Auskunft bitten.

Ist die Bewirtschaftung meines Waldes eingeschränkt?

Die bisherige ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung bleibt in aller Regel weiterhin möglich. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft werden nicht beschränkt, soweit die Erhaltungsziele für das Gebiet berücksichtigt werden. Der Bau von Forstwegen stellt einen Eingriff nach dem Naturschutzgesetz dar. Hier sollte immer eine Nachfrage bei der Unteren Forstbehörde oder Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Alle Maßnahmen die zu einer erheblichen Verschlechterung des (Gesamt-)Gebiets führen sind verboten. Wirtschaftliche Nachteile bei evtl. Beschränkungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus müssen ausgeglichen werden.

Beispiele für Maßnahmen, die in Konflikt mit Erhaltungszielen kommen können:

  • Vollständige Entnahme eines Altbestandes eines Waldlebensraumtyps
  • Entnahme von Höhlenbäumen, in denen geschützte Tierarten (z. B. Fledermäuse, Eremitenkäfer) leben.
  • Unterpflanzung eines hiebsreifen Buchenbestands mit Douglasie.

Wie erfahre ich den Erhaltungszustand des Lebensraumtyps oder des Artenhabitats?

Im Managementplan bzw. Fachbeitrag Wald sind die fachlich fundierten, nachvollziehbaren Aussagen enthalten. Er schafft Klarheit über den Zustand der maßgeblichen Lebensraumtypen. Tier- und Pflanzenarten und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Er gibt dem Bewirtschafter damit ein Stück weit Handlungsfreiheit und -sicherheit und dient als Grundlage für Fördermaßnahmen.

Welche Vorteile hat ein günstiger Erhaltungszustand meines Waldes für mich?

Naturnahe Wälder sind meistens stabiler als stark veränderte Waldbestände. Auf Dauer sind stabile Mischwälder wirtschaftlich sinnvoller. Wenn Ihr Wald "Lebensraumtypen" oder "Habitatflächen" enthält haben Sie die Möglichkeit Förderprogramme zu nutzen. Das Vorhandensein von Lebensraumtypen und/oder Habitaten in einem günstigen Erhaltungszustand ist Beweis für die gute forstliche Bewirtschaftung meistens von mehreren Generationen. Sie können stolz sein auf ein wertvolles Stück Natur.

Auf welchen Zeitraum bezieht sich das Verschlechterungsverbot?

Hier ist der Zeitpunkt der Gebietsmeldung grundlegend. In Mecklenburg-Vorpommern wurden alle FFH-Gebiete im Jahr 2004 gemeldet. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig davon, ob ein Managementplan vorliegt oder nicht. Es gilt nur für Flächen, die auch tatsächlich Lebensraumtyp oder Habitatflächen sind. Flächen ohne Eigenschaften eines Lebensraumtyps und/oder Habitats unterliegen nicht dem Verschlechterungsverbot, sofern die dort geplanten Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der benachbarten geschützten Lebensraumtypen und Arten führen.

Muss ich als Nachbar zu einem Schutzgebiet auch das Verschlechterungsverbot beachten?

Ja. Wenn Ihre Maßnahmen in das Gebiet stark hineinwirken und zu einer erheblichen Verschlechterung der geschützten Lebensraumtypen und Arten führen können.

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot?

Jeder Eigentümer muss das Verschlechterungsverbot laut § 33 BNatSchG beachten. Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesamtgebiets führen, sind verboten.

Bei Verstößen gegen das Verschlechterungsverbot

  • kann die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung oder die Zahlung eines Ersatzgeldes anordnen,
  • kann es zur Ausweisung eines Schutzgebiets kommen und dadurch die zukünftige Handlungsfreiheit deutlich eingeschränkt werden und
  • können Landwirte Probleme mit Cross Compliance bekommen.

Wie kann ich vor unzulässigen Maßnahmen vorsorgen? Benötige ich für jede Maßnahme eine Genehmigung?

In jedem Gebiet existieren bestimmte Schutzobjekte (Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten) und deren Erhaltungsziele. An diesen Zielen muss abgewogen werden in wie weit eine forstliche Maßnahme möglich ist.

Bei anzeige- oder genehmigungspflichtigen Projekten,die zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesamtgebiets führen können, ist eine Verträglichkeitsabschätzung bzw. Verträglichkeitsprüfung durch die Untere Forstbehörde erforderlich.

Bei sonstigen Maßnahmen,die nach Einschätzung des Waldbesitzers zu einer erheblichen Verschlechterung des Gebietes führen können, sollte im Zweifelsfall die Untere Forstbehörde angefragt werden.

Sind Natura 2000-Gebiete Schutzgebiete nach Naturschutzrecht?

Die Natura 2000-Gebiete sind entsprechend EU-Recht als „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ zu sichern. Die hoheitliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern wird durch die „Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ umgesetzt. Die genannte Verordnung wurde durch die Landesregierung in Kraft gesetzt.
Diese Verordnung sichert den Schutz der maßgeblichen Bestandteile des Gebietes.

Wie beeinflusst die Aufnahme in ein Natura 2000-Gebiet den Wert meiner Flächen?

Die Meldung als Teil eines Natura 2000-Gebietes hat Bedeutung für den Wert der Flächen. So können die mit den Natura 200-Richtlinien verbundenen regeln bei der Waldbewirtschaftung vom Käufer als Hindernis wahrgenommen werden. Es kann aber auch positiver Effekt ausgehen, denn beim Einsatz von Finanzmitteln aus der ELER-Förderung werden Natura-2000-Gebiete bevorzugt. Die Höhe des Verkehrswerts ist aber grundsätzlich eine Sache des freien Marktes. Hierauf hat der Staat keinen Einfluss.

Gibt es Fördermittel und wenn ja, wie viel für welche Maßnahmen?

Eine spezielle "Natura 2000-Förderung" gibt es nicht. Fördermittel für bestimmte Erhaltungsmaßnahmen werden z. B. über die forstlichen Förderprogramme oder über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald angeboten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. In Zeiten knapper Kassen werden naturschutzfachlich hochwertige Gebiete wie Natura 2000-Gebiete aber weiterhin eine gewisse Priorität gegenüber anderen, weniger wertvollen Flächen haben.

Wer ist für das Management im Wald zuständig?

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 liegt bei der Naturschutzverwaltung. Durch Beschluss der Landesregierung wurden einzelne Aufgaben an die Forstverwaltung übertragen:

  • Für das Management der Waldlebensraumtypen ist die Forstverwaltung zuständig, im Benehmen mit der Naturschutzverwaltung.
  • Für das Management des Offenlandes (Wiesen, Äcker, Gewässer) und das Management der Arten ist die Naturschutzverwaltung zuständig.

Was ist ein Managementplan und wie verbindlich ist er?

Ein Managementplan soll möglichst konkrete, auf das jeweilige Gebiet bezogene Maßnahmen festlegen, um den jeweiligen Schutzzweck und damit das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ langfristig zu sichern.

Der Managementplan besteht aus einem naturschutzfachlichen Teil, in dem der aktuelle Zustand der Lebensraumtypen und Arten beschrieben und bewertet wird und in dem die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele sowie wünschenswerte Entwicklungsziele für das Gebiet festgelegt werden.

Rein rechtlich ist der Managementplan nur behördenverbindlich, d. h. er hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die einzelnen Grundbesitzer. Durch den Managementplan wird nichts verboten, was nicht ohnehin schon verboten ist, und es wird nichts erlaubt, was nicht ohnehin schon erlaubt ist. Der Managementplan enthält vielmehr einen Auftrag an die staatlichen Behörden, dafür zu sorgen, dass der günstige Erhaltungszustand der für Natura 2000 bedeutsamen Lebensraumtypen und Arten bewahrt und wo nötig wiederhergestellt wird. Zur Erfüllung des Auftrags beschreibt der Managementplan einerseits die relevanten Lebensraumtypen und Arten, andererseits die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Stellt sich mit der Zeit heraus, dass diese nicht ausreichen, müssen die zuständigen Behörden (Naturschutzbehörden für Offenland, Forstbehörden für Wald) über weitergehende Maßnahmen nachdenken und ggfs. über zusätzliche Schutzmechanismen (z. B. Schutzgebiete).

Tatsächlich wirkt sich der Managementplan aber auch auf die Grundbesitzer und sonstigen Nutzer aus, weil er durch die Kartierung und Bewertung der Lebensraumtypen und Arten "die Messlatte legt", an der sich das für jedermann geltende gesetzliche Verschlechterungsverbot orientiert. Sind z. B. Höhlenbäume laut Managementplan im Gebiet im Mangel, so wird weiterer Verlust von Höhlenbäumen umso bedenklicher zu beurteilen sein. Umgekehrt gibt er aber auch wertvolle Orientierung, wo welche Bewirtschaftungsmaßnahmen vollkommen unproblematisch oder sogar sehr erwünscht und hilfreich sind.

Muss ich allen Mitarbeitern der Behörde und deren Auftragnehmer Zugang zu meinen Flächen gewähren?

Ja. Um Kenntnisse über die zu schützenden Lebensraumtypen und Arten zu bekommen ist das Betreten der Flächen unverzichtbar. Das Landeswaldgesetz befugt die Forstbehörden und ihre Beauftragten, Wald jeder Eigentumsform für derlei Zwecke zu betreten. Beauftragte Kartierer verfügen immer über eine amtliche Fahrgenehmigung. Bei Fragen zu den Personen können Sie sich immer an das zuständige Forstamt wenden.

Wo finde ich die Maßnahmenplanung?

Ja. Um Kenntnisse über die zu schützenden Lebensraumtypen und Arten zu bekommen ist das Betreten der Flächen unverzichtbar. Das Landeswaldgesetz befugt die Forstbehörden und ihre Beauftragten, Wald jeder Eigentumsform für derlei Zwecke zu betreten. Beauftragte Kartierer verfügDer einfachste Weg führt über die Digitale Karte. Zoomen Sie auf das gewünschte Waldgebiet und aktivieren Sie den Layer FFH-Maßnahmenplanung. Mit dem Abfrage Werkzeug können Sie abrufen welche Maßnahmen auf dieser Forstadresse (Interner Link zu Was ist eine Forstadresse) geplant sind. Die Maßnahmen sind mit Zielnummern verschlüsselt. Eine Erläuterung der Nummern finden Sie hier und in jedem Fachbeitrag Wald ab 2018. In dem Bericht finden Sie ebenfalls eine „Liste der Maßnahmen nach Forstadressen“ für das gesamte GGB.en immer über eine amtliche Fahrgenehmigung. Bei Fragen zu den Personen können Sie sich immer an das zuständige Forstamt wenden.

Was ist eine Forstadresse?

Eine Forstadresse dient der räumlichen Zuordnung von Waldflächen und wird im Rahmen der Forsteinrichtung vergeben. Die kleinste Einheit (mindestens 0,5 ha) ist der Bestand. Auf dieser Ebene werden die Waldlebensraumtypen nach Standort und Bewuchs räumlich abgegrenzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen, wobei die ersten beiden Ziffern immer 13_1 sind:

Ländercode_Inspektionsbezirk_Forstamt_Revier_Abteilung_Unterabteilung_Teilfläche_Bestand

Weist eine Teilfläche mehrere Bestände auf sind diese mit römischen Ziffern auf der Karte gekennzeichnet.

Bezeichnung Format Größe
Zusammensetzung Forstadresse PDF 0,92 MB
Sachgebietsleiterin Referenzstelle Natura 2000
Kerstin Lehniger
Telefon: 0385 / 6700 - 175

Weiterführende Informationen für Waldbesitzer